In Deutschland laufen die Impfungen gegen das Coronavirus. Wie werden Impftermine vergeben? Wie sicher ist die Impfung? Wie viel Impfstoff erhält Deutschland? Alle wichtigen Fragen und Antworten.
Drei Impfstoffe sind bereits in der EU zugelassen: die Vakzine von Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca.
Foto: Jochen Eckel
Solange der Impfstoff noch knapp ist, wird denjenigen Schutz angeboten, die ihn besonders benötigen: den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Pflegeeinrichtungen, den über 80-Jährigen sowie Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Dann folgt die Gruppe 2 mit den über 70-Jährigen oder Menschen mit bestimmten schweren Krankheiten, aber auch GrundschullehrerInnen und Erzieherinnen.
Eine Übersicht derjenigen, die sich zuerst impfen lassen können:
Gruppe 1 – Höchste Priorität:
Wo erfahre ich, ob ich mich impfen lassen kann?
Die Bundesländer sind für die Organisation der Impfungen zuständig. Informationen darüber, ob und wie Sie sich für die Impfung in Ihrem Bundesland anmelden können, finden Sie auf der Seite www.116117.de.
Die Impfungen finden derzeit in Impfzentren der Länder statt sowie durch mobile Impfteams, die zum Beispiel Pflegeheime aufsuchen.
In Arztpraxen sind noch keine Impfungen möglich.
Gruppe 2 – Hohe Priorität:
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Gruppen finden Sie in der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung PDF, 544 KB, nicht barrierefrei (Stand: 8 Februar), mit der Änderung vom 24. Februar.
Gruppe 3 – Erhöhte Priorität:
Gruppe 4 – Ohne Priorität:
Die Impf-Verordnung PDF, 544 KB, nicht barrierefrei mit der Änderung vom 24. Februar wird regelmäßig überarbeitet, da zu erwarten ist, dass künftig weitere Impfstoffe zugelassen werden. Auch muss nicht damit gewartete werden, Menschen aus der jeweils folgenden Gruppe erst dann zu impfen, wenn die Impfungen der vorhergehenden Gruppe abgeschlossen sind. Die Übergänge werden fließend sein. Ziel ist es, langfristig Impfstoffe für alle, die es wünschen, zur Verfügung stellen zu können.
Die Organisation der Impfung und die Vergabe der Impftermine regeln die Bundesländer. Informationen darüber, ob und wie Sie sich für die Impfung in Ihrem Bundesland anmelden können, finden Sie auf der Seite www.116117.de.
Nach jetzigem Kenntnisstand und wenn noch weitere Impfstoffe zugelassen werden, gehen wir davon aus, dass im Sommer jedem in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann.
Ja. Innerhalb der Priorisierungsgruppen können bestimmte Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt werden, wenn die jeweils vorliegenden infektiologischen Erkenntnisse, die jeweils aktuelle Empfehlung der STIKO oder die epidemiologische Situation vor Ort dies nötig machen. Insbesondere können Personen in der Reihenfolge der Geburtsjahrgänge geimpft werden.
In der Impfverordnung vom 8. Februar 2021 wird ausdrücklich geregelt, dass von der Reihenfolge der vorgegebenen Priorisierung in Einzelfällen abgewichen werden kann, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen und zur kurzfristigen Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen notwendig ist. Die Organisation der Impfungen liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Weitere Informationen zum Vorgehen vor Ort finden Sie unter www.116117.de.
Die Bundesländer haben Impfzentren eingerichtet. Außerdem gibt es mobile Impfteams, die Pflegeeinrichtungen aufsuchen. Aktuelle Informationen zu den Impfzentren und deren Organisation finden Sie auf der Infoseite Ihrer Landesregierung zur Corona-Impfung. Eine Impfung in Arztpraxen ist noch nicht möglich. Erst wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, sollen Ärztinnen und Ärzte in den Praxen impfen.
Für die Einrichtung von Impfzentren gibt es mehrere Gründe:
Nein. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.
Für die Bürgerinnen und Bürger soll die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Bei den am weitesten fortgeschrittenen Impfstoff-Kandidaten ist davon auszugehen, dass zwei Impfdosen im Abstand von wenigen Wochen für den Aufbau eines Immunschutzes nötig sind.
Der Bund beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Der Bund organisiert die Verteilung der Covid-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen.
Die Länder sorgen für eine sichere Lagerung und Verteilung vor Ort. Sie organisieren und betreiben auch die Impfzentren und die mobilen Impfteams, die beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal dort impfen. Die Impfzentren werden von der niedergelassenen Ärzteschaft, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen und gegebenenfalls medizinischem Personal der Krankenhäuser unterstützt. Die Vorbereitung und Durchführung kann auch durch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen unterstützt werden.
Die Impfstoffe von Biontech und Moderna sind mRNA-Impfstoffe. Diese enthalten Teile der Erbinformation des Virus in Form von Boten-RNA (messenger RNA, mRNA). Körperzellen erhalten so einen Bauplan für diese Teile des Virus und bauen sie nach. Darauf reagiert das Immunsystem und bildet einen Immunschutz. Wenn der Geimpfte später mit dem Coronavirus in Berührung kommt, wird es vom Immunsystem erkannt und bekämpft. Die mRNA aus dem Impfstoff bleibt nicht im Körper, sondern wird kurz nach der Impfung abgebaut.
Der Impfstoff von AstraZeneca ist ein Vektorimpftstoff. In diesem Fall dient ein abgeschwächtes, für den Menschen harmloses Virus als Transportmittel (Vektor) für Teile der Erbinformation des Virus. Auch hier erhalten Körperzellen einen Bauplan für diese Teile des Virus und bauen sie nach. Darauf reagiert das Immunsystem und bildet einen Immunschutz. Wenn der Geimpfte später mit dem Coronavirus in Berührung kommt, wird es vom Immunsystem erkannt und bekämpft. Vektorimpfstoffe sind bereits erprobt um und kommen beispielsweise zum Schutz gegen Ebola zum Einsatz.
Im Überblick: Diese drei Impfstoffe sind bisher in der EU zugelassen. Die Grafik zeigt eine Tabelle mit drei Spalten, in denen Eigenschaften der Impfstoffe von BioNTech, Moderna und AstraZeneca aufgeführt sind. In der ersten Reihe sind die Angaben zur Impfstoffart zu lesen: mRNA-Impfstoff für BioNTech und Moderna, Vektorimpfstoff für AstraZeneca. In der zweiten Zeile steht etwas zur Funktionsweise: Für BioNTech und Moderne gilt: Körper erhält Bauanleitung, die Antikörperbildung anregt. Bei AstraZeneca steht: Nicht vermehrungsfähige Viren regen Antikörperbildung an. In der dritte Zeile stehen Angaben zur Haltbarkeit im Kühlschrank (ungeöffnet bei 2-8°C): bis zu fünf Tage (BioNTech), bis zu 30 Tage (Moderna), bis zu sechs Monate (AstraZeneca). In der vierten Zeile ist die Zahl der Impfdosen (empfohlener zeitlicher Abstand) aufgeführt: 2 Dosen innerhalb von 21 Tagen (BioNTech), 2 Dosen innerhalb von 28 Tagen (Moderna), 2 Dosen innerhalb von 28 bis 84 Tagen (AstraZeneca). In der fünften Zeile ist die empfohlene Altersbegrenzung aufgeführt: ab 16 (BioNTech), ab 18 (Moderna), ab 18 und bis 64 Jahre* (AstraZeneca). Im Sternchen dazu heißt es: STIKO-Empfehlung aufgrund bisher fehlender valider Testdaten zur Impfeffektivität bei älteren Menschen. Es sind folgende Quellen aufgeführt: PEI, RKI, BMBF, EMA. Das Copyright liegt bei der Bundesregierung.
Foto: Bundesregierung
Barrierefreie Beschreibung anzeigen
Nein. Es besteht keine freie Wahl. Wegen der Impfstoffknappheit beinhaltet der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus weiterhin nicht das Recht, den Impfstoff eines bestimmten Herstellers zu wählen.
Grundsätzlich ja. Da der Impfstoff von AstraZeneca von der Ständigen Impfkommission derzeit nur für 18-64-Jährige empfohlen wird, sollen diese Personen vorrangig mit diesen Impfstoffen geimpft werden.
Grundsätzlich soll der AstraZeneca-Impfstoff für alle 18-64-Jährigen angewendet werden. In Einzelfällen kann von den Priorisierungs-Regeln insgesamt abgewichen werden, insbesondere wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen notwendig ist. Außerdem können z.B. bereits vergebene Termine zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus, die bereits auf Grundlage der Impf-Verordnung in der Form vom 18. Dezember 2020 vereinbart wurden, auch in Abweichung der Priorisierungsvorgaben wahrgenommen werden.
Der Impfstoff von AstraZeneca ist für Über-18-Jährige zugelassen, d.h. die Zulassung selbst sieht nach oben keine Altersbeschränkung vor. Die Ständige Impfkommission empfiehlt den Impfstoff von AstraZeneca aber aufgrund der aktuell verfügbaren Datenlage derzeit nur für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren. Derzeit sind nur wenige Daten zur Wirksamkeit dieses Impfstoffs bei Personen im Alter von 55 Jahren und älter verfügbar. Diese Empfehlung wird nun in der aktuellen Corona-Impfverordnung abgebildet.
In der Auswertung der Zulassungsstudien zu dem Impfstoff konnten für die Altersgruppe 65-Jährigen und Älteren nur jeweils etwa 300 Teilnehmer/innen in der Impfstoff- und Placebo-Gruppe berücksichtigt werden. Diese Datenlage reicht nicht aus, um eine wissenschaftlich fundierte Aussage über die Wirksamkeit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe zu treffen.
Sobald mehr Daten für diese Altersgruppe vorliegen, wird die Ständige Impfkommission ihre Einschätzung prüfen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand hat der AstraZeneca-Impfstoff bei Personen im Alter von 18-64 Jahren eine Wirksamkeit von 70 Prozent. Dies bedeutet nicht, dass 30 Prozent der Geimpften an Covid-19 erkranken. Vielmehr ist es so: Wenn man die Gruppe der Geimpften und die der Nicht-Geimpften miteinander vergleicht, gibt es bei den Geimpften 70 Prozent weniger Erkrankungen.
Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Erkenntnisse zur Sicherheit und Wirksamkeit des AstraZeneca-Impfstoffs auf seiner Internetseite zusammengefasst. Das Institut schreibt: „Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca ist hochwirksam. Er verhindert in der Mehrzahl der Fälle eine Covid-19-Erkrankung oder mildert bei Erkrankungen die Symptome. Keiner der zweimal geimpften Studienteilnehmer der Zulassungsstudien musste nach einer AstraZeneca-Impfung mit einer Coronavirus-2-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden.“ Das Paul-Ehrlich-Institut ist in Deutschland für die Überprüfung von Impfstoffen zuständig.
Eine Übersicht finden Sie hier beim Bundesgesundheitsministerium.
Es war immer klar, dass mit Erteilung einer Zulassung noch nicht sofort genügend Impfstoff für alle vorhanden sein kann. Der Impfstoff ist überall auf der Welt zu Anfang knapp. Grund dafür sind die hohe Nachfrage und die begrenzten Produktionskapazitäten, nicht die Gesamtbestellmenge. Darum war und ist es nötig, zu Beginn zu priorisieren und zunächst vor allem die vulnerablen Gruppen wie zum Beispiel Bewohner von Pflegeheimen vorrangig zu impfen. Die Impfungen dort haben am 27.12.2020 begonnen.
Aktuelle Zahlen zu den Impfungen veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit auf seinem Impfdashboard.
Aufgrund der zu Beginn knappen Verfügbarkeit von Impfstoffen werden zunächst vor allem Pflegeheimbewohner mit mobilen Teams geimpft. Die Organisation dieser Impfungen ist aufwendiger und zeitintensiver als bei Impfungen in Impfzentren. Nach und nach nehmen die Länder nun auch die Impfzentren in Betrieb und die Zahl der täglich verabreichten Impfungen wird Zug um Zug zunehmen. Während der Bund den Impfstoff liefert, kümmern sich die Länder um die Organisation vor Ort.
In Deutschland wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Nach der Marktzulassung wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen.
Auch wenn die Impfstoffentwicklung dieses Mal deutlich schneller gelingt als bisher, geht damit kein Herabsenken der Standards für die Zulassung einher. Die Beschleunigung der Impfstoffentwicklung ist zum einen damit zu erklären, dass für sie viel Geld investiert wird und damit Studien ohne Zeitverzögerung im großen Stil durchgeführt werden können. Zum anderen überwachen und prüfen die Zulassungsbehörden die Impfstoffentwicklung so schnell es geht. Durch diese Priorisierung können die forschenden Firmen und Labore Zeit sparen und schneller von einer Prüfphase in die nächste gehen.
Video
Nein, auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Denn nur dann ist eine sichere Entscheidung möglich, für wen der Impfstoff unbedenklich ist und wer mehr Nutzen als Risiken durch eine Impfung hat. Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar beschreiben zu können. Dazu gehört auch, benennen zu können, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten können.
Aber auch nach einer Zulassung wird ein neu eingesetzter Impfstoff weiter beobachtet und beforscht. Manchmal lassen sich sehr seltene Nebenwirkungen erst nach der Zulassung erfassen. Sehr selten heißt zum Beispiel ein Fall auf mehr als 10.000 Geimpfte. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller. Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden. Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Sicherheitsberichte über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 im jeweiligen Zeitraum. Hier finden Sie die Sicherheitsberichte.
Mythos: Ein potentieller Impfstoff enthält gesundheitsschädliche Zusatzstoffe
Bereits während der klinischen Erprobung prüft und bewertet das Paul-Ehrlich-Institut Impfstoffkandidaten mit der notwendigen und gebotenen Sorgfalt. Anschließend prüfen Zulassungsbehörden weltweit seine Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit auf hohem Niveau. So wird sichergestellt, dass der Nutzen einer Impfung die möglichen Risiken deutlich überwiegt.
Wie bei jeder Impfung können auch nach der Corona-Schutzimpfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat zunächst die wissenschaftlichen Daten für die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna bewertet. Die beiden mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer, COVID-19-Impfstoff von Moderna) werden hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit als gleichwertig beurteilt. Bezüglich der Sicherheit wurde die Häufigkeit von Impfreaktionen und Nebenwirkungen, die innerhalb von bis zu 14 Wochen nach Verabreichung des Impfstoffs auftraten, bei Geimpften mit einer Placebogruppe (Kontrollgruppe, die mit Kochsalzlösung geimpft wurde) verglichen.
Die häufigsten lokalen Reaktionen waren Schmerzen an der Einstichstelle (Impfung: 83 % [BioNTech/Pfizer] bzw. 88 % [Moderna]; Placebo: 14 % [BioNTech/Pfizer] bzw. 17% [Moderna]).
Als Allgemeinsymptome berichteten Geimpfte am häufigsten von Abgeschlagenheit (Impfung: 47 % bzw. 65 %; Placebo: 23 % bzw. 33 %) sowie Kopfschmerzen (42 % bzw. 59 % vs. 23 % bzw. 34 %). Fieber trat nach der ersten Impfdosis seltener (Impfung: 4 % bzw. 0,8 %; Placebo: 1 % bzw. 0,3 %) als nach der zweiten Impfung (Impfung: 16 % bzw. 15,5 %; Placebo: 0 % bzw. 0,3 %) auf. In den Zulassungsstudien beider mRNA-Impfstoffe wurden wenige vorübergehende Gesichtslähmungen beobachtet, deren Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung nicht ausgeschlossen werden konnte.
Insbesondere schwere unerwünschte Ereignisse mit hohem Schweregrad und solche, die als lebensbedrohlich eingestuft wurden, traten in der Impfstoff- und Placebogruppe gleich häufig auf. Weder in der Impf- noch in der Placebogruppe traten Todesfälle auf, die auf den Impfstoff oder der Kochsalzlösung zurückzuführen waren.
Seit Einführung der Impfung in England und den USA wurde über einige anaphylaktische Reaktionen bei Geimpften berichtet.
Wie bei jeder Impfung können auch nach der Impfung gegen COVID-19-Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.
Bezüglich der Sicherheit wurde die Häufigkeit von Impfreaktionen und Nebenwirkungen, die innerhalb von bis zu 14 Wochen nach Verabreichung des Impfstoffs von AstraZeneca auftraten, bei Geimpften mit einer Kontrollgruppe verglichen. Die Kontrollgruppe wurde entweder Placebo-geimpft (Kochsalzlösung) oder erhielt einen Meningokokken-Impfstoff. Bei der Auswertung aller Sicherheitsdaten muss berücksichtigt werden, dass der überwiegende Teil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kontrollgruppe Impfstoff gegen Meningokokken erhielt. Im Vergleich zu mRNA-Impfstoffen traten nach Vergabe des Impfstoffes von AstraZeneca akute Nebenwirkungen (Impfreaktionen) etwas seltener auf.
Die häufigsten lokalen Reaktionen waren Schmerzen an der Einstichstelle (COVID-19-Impfung: 54,2 %; Kontrollgruppe: 36,7 %) sowie Spannungsgefühl (COVID-19-Impfung: 63,7 %; Kontrollgruppe: 39, 5%). Unter den Allgemeinsymptomen waren Abgeschlagenheit (COVID-19-Impfung: 53,1 %; Kontrollen: 38,2 %), Kopfschmerzen (COVID-19-Impfung: 52,6 %; Kontrollen: 39,0 %) sowie Krankheitsgefühl (COVID-19-Impfung: 44,2 %; Kontrollen: 20,2 %) die häufigsten Ereignisse. Erhöhte Temperatur trat bei 33,6 % der COVID-19-Geimpften und bei 10,7 % in der Kontrollgruppe auf. Fieber hingegen trat nur bei einem vergleichsweisen geringen Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf (COVID-19-Impfung: 7,9 %; Kontrollen: 1,2 %). Der STIKO lagen darüber hinaus weitergehende Informationen des Herstellers vor, die zeigen, dass die Häufigkeit von Impfreaktionen nach der 2. Dosis geringer war als nach der 1. Dosis.
Insbesondere schwere unerwünschte Ereignisse mit hohem Schweregrad und solche, die als lebensbedrohlich eingestuft wurden, traten in der Impfstoff- und Placebogruppe gleich häufig auf.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für die der Impfstoff aktuell nicht zugelassen ist, sollen nicht geimpft werden. Da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nur nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung empfohlen. Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben. Quelle: Aufklärungsbogen zur Covid-19-Impfung/Robert Koch-Institut
Zunächst werden die Impfstoffe nur für Erwachsene zur Verfügung stehen, da sie bei Kindern und Jugendlichen noch nicht genügend auf Wirksamkeit und Sicherheit untersucht werden konnten.
Dass derzeit schwerpunktmäßig Impfstoffe für Erwachsene entwickelt werden, hat mehrere Gründe:
Video
Neben den zugelassenen Impfstoffen von Biontech/Pfizer sowie Moderna werden weltweit Impfstoffe mit verschiedenen Wirkprinzipien gegen Covid-19 entwickelt und erprobt. Vorausgesetzt, die Entwicklungen und die Zulassungen verlaufen positiv, ist davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres 2021 weitere Impfstoffe zur Verfügung stehen werden. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden aktuell weltweit 63 mögliche Impfstoffe klinisch getestet. Hier finden sie die Zusammenstellung der WHO (eng.
Bei der Impfstoffentwicklung muss zunächst das Virus genau untersucht werden. In der sogenannten präklinischen Phase wird festgelegt, welche Bestandteile des Virus und welche Zusatzstoffe im Impfstoff berücksichtigt werden. Der Impfstoff wird zunächst an Tieren erprobt. Anschließend wird er in einem dreistufigen Verfahren an Freiwilligen getestet.
Phase I: Die Verträglichkeit eines Impfstoffs und seine Fähigkeit, eine Immunabwehrreaktion hervorzurufen, wird erstmals am Menschen getestet. Jedoch nur an maximal 100 gesunden Freiwilligen.
Phase II: Die richtige Dosis, die Verträglichkeit und die Immunabwehrreaktion werden an einer größeren Anzahl von Freiwilligen (mehrere Hundert) erprobt.
Phase III: In dieser Phase erhalten mehrere tausend bis mehrere zehntausend Freiwillige den Impfstoff. Im Alltag soll erprobt werden, ob er wirklich vor einer Infektion schützt und sicher ist. Seltene Nebenwirkungen werden erkennbar.
Verlaufen diese Prüfungen erfolgreich, kann ein Zulassungsverfahren beginnen. Ist dieses erfolgreich abgeschlossen, kann der Impfstoff eingesetzt werden.
Video
Alle Impfstoffkandidaten basieren auf dem Grundprinzip, unserem Immunsystem Teile (Antigene) des neuartigen Coronavirus zu präsentieren, so dass der Körper eine Immunität gegenüber dem Erreger aufbauen kann. Die unterschiedlichen Kandidaten nutzen verschiedene Ansätze. Dabei gibt es drei Hauptentwicklungslinien: Lebendimpfstoffe mit Vektorviren, Totimpfstoffe mit Virusproteinen oder RNA/DNA-Impfstoffe.
Video
Mythos: Ein RNA-/DNA-Impfstoff ist Genmanipulation am Menschen
Die Gefahr der Integration von RNA/DNA-Impfstoffen in das Genom menschlicher Körperzellen kann nach heutigem Wissenstand als nicht gegeben angesehen werden.
RNA-Impfstoffe enthalten ausgewählte Teile des Erbguts eines Virus in Form von RNA, genauer gesagt der messenger-RNA (kurz mRNA). Die mRNA aus dem Impfstoff soll nach der Injektion im Körper die Bildung von (ungefährlichem) Virusprotein hervorrufen, was dann wie bei einem konventionellen Impfstoff den Aufbau des Immunschutzes bewirkt. Die mRNA aus dem Impfstoff kann jedoch nicht einfach in die DNA des Menschen „eingebaut“ werden. Beim Menschen befindet sich das Erbgut in Form von DNA im Zellkern. Ein direkter Einbau von RNA in DNA ist aufgrund der unterschiedlichen chemischen Struktur nicht möglich. Es gibt auch keinen Hinweis darauf, dass die von den Körperzellen nach der Impfung aufgenommen mRNA in DNA umgewandelt wird.
Bei DNA-Impfstoffen wurde in einer Vielzahl von präklinischen Studien gezeigt, dass eine Integration eines DNA-Plasmids in das menschliche Genom nicht stattfindet. Dies wurde in den bisher durchgeführten klinischen Prüfungen mit humanen DNA-Impfstoffkandidaten (gegen Ebola, Zika etc.) sowie einem zugelassenen DNA-Veterinärimpfstoff für Fische bestätigt.
Ein Impfstoff erhält in Deutschland und der EU nur dann eine Zulassung, wenn nachgewiesen ist, dass er wirksam und verträglich ist. Diesen Nachweis muss der Hersteller in vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen erbringen. Bevor ein Impfstoff auf den Markt kommen kann, muss er ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen. Für Europa wird das zentralisierte Zulassungsverfahren für Covid-19-Impfstoffe durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA koordiniert. Die Impfstoffbewertung der EMA—Europäische Arzneimittelagentur nehmen die Expertinnen und Experten der nationalen Arzneimittelbehörden Europas vor, also auch die Experten des deutschen Paul-Ehrlich-Instituts. Dabei werden Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe gründlich untersucht und bewertet. Auf Basis dieser Ergebnisse entscheidet dann die EU-Kommission über die Zulassung.
Video
Bis vor wenigen Jahren hätte man für das Durchlaufen aller Etappen zehn bis 20 Jahre angesetzt. Doch neue Technologien, Vorerfahrung mit Impfstoffprojekten gegen verwandte Viren und eine intensive Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Behörden, könnten es möglich machen, so schnell wie noch nie einen Impfstoff zu entwickeln, der den hohen nationalen und internationalen Qualitätsanforderungen entspricht.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die Genehmigungen der klinischen Prüfungen in Deutschland und an der europaweiten Zulassung durch europäische Arzneimittelbehörde EMA—Europäische Arzneimittelagentur beteiligt. Im PEI—Paul-Ehrlich-Institut und bei der EMA—Europäische Arzneimittelagentur werden alle Prozesse rund um einen Impfstoff gegen Covid-19 organisatorisch beschleunigt und mit erhöhtem Personaleinsatz bearbeitet. Die Expertinnen und Experten können oft schon vor dem Beginn des Zulassungsverfahrens erste Daten der Impfstoff-Entwickler sichten und bewerten. Dadurch nehmen die Genehmigungsprozesse bei gleichbleibender Sorgfalt weniger Zeit in Anspruch.
Bei der Anwendung von Impfstoffen am Menschen gilt es, Risiken soweit wie möglich zu vermeiden. Wichtiger als eine schnelle Impfstoff-Entwicklung sind andere Grundsätze, von denen nicht abgewichen wird: Der Impfstoff muss sicher, wirksam und gut erprobt sein.
Einzelne Hersteller haben ihrerseits die Verfahren beschleunigt – auf eigenes Risiko. Die Herstellung einer großen Anzahl von Impfdosen braucht Zeit, daher haben einige Unternehmen bereits mit der Produktion begonnen. Dabei tragen sie das Risiko, dass der entsprechende Impfstoff in der Erprobung scheitert und nach der unabhängigen Prüfung der Behörden nicht zugelassen wird.
Mythos: Ein Impfstoff ist unsicher wegen beschleunigter Testverfahren
Die Testverfahren werden nicht beschleunigt, indem Überprüfungen ausgelassen werden. Stattdessen werden die notwendigen Studien teilweise parallel durchgeführt und die erforderlichen Zulassungsverfahren frühzeitig vorbereitet.
Die Bundesregierung hat ein nationales Sonderprogramm zur Impfstoff-Entwicklung aufgelegt. Unternehmen aus Deutschland konnten sich für eine Förderung aus dem Gesamtpaket in Höhe von 750 Millionen Euro bewerben. Mit dem Geld sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Testreihen breiter aufzustellen, schneller voranzukommen und eigene Produktionskapazitäten aufzubauen. Ein Expertenrat hat die eingegangenen Anträge bewertet. Nach der Experten-Empfehlung fördert die Bundesregierung nun drei deutsche Hersteller, deren Projekte schon fortgeschritten sind:
Die Bundesregierung hat mit den Impfstoffentwicklern vereinbart, dass sie größere Mengen eines potenziellen Impfstoffs der Bevölkerung in Deutschland und Europa zur Verfügung stellen werden.
Weitere Informationen zu den geförderten Projekten finden Sie hier beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat gemeinsam mit anderen globalen Akteuren eine historische Initiative zum Kampf gegen das Coronavirus gestartet: Den „Access to Covid-19 Tools Accelerator“ (ACT-A). Ziel des globalen Zusammenschlusses ist es, die Entwicklung, Produktion und den gleichberechtigten Zugang zu Impfstoffen, Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten für Covid-19 weltweit voranzutreiben.
Unter dem Dach des ACT-A führt die Impfallianz Gavi gemeinsam mit der Initiative CEPI den Bereich für Impfstoffe an. Während CEPI für die Impfstoff-Entwicklung verantwortlich ist, setzt sich Gavi im Rahmen der Covax-Initiative dafür ein, dass zugelassene Coronavirus-Impfstoffe schnellstmöglich produziert, eingekauft und fair an die teilnehmenden Länder verteilt werden. So sollen bis Ende 2021 insgesamt zwei Milliarden Impfstoffdosen bereitgestellt werden. Eine Milliarde davon soll an 92 Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen gehen.
So beteiligt sich Deutschland:
Mythos: Private Interessen spielen bei der Impfstoff-Entwicklung eine dominierende Rolle
Jedes forschende Unternehmen will mit einem künftigen Impfstoff auch Geld verdienen, insofern spielen immer privatwirtschaftliche Interessen bei der Impfstoffentwicklung eine Rolle. Ein sicherer Impfstoff muss gut erforscht sein, das funktioniert nur mit einer erfolgreichen Forschung. Die Erforschung und Entwicklung schneller voranzutreiben und diesen Impfstoff gerecht zu verteilen – das ist das vornehmliche Anliegen der „Global Response“-Initiative, die auch von Nichtregierungsorganisationen, wie der Bill-und-Melinda-Gates Stiftung, unterstützt wird. Hier spielen privatwirtschaftliche Interessen keine Rolle. Die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung verkauft selbst keine Impfstoffe und verdient auch nicht am Vertrieb von Impfstoffen. Sie setzt sich seit mehr als 20 Jahren für die Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen ein.
Weitere Informationen lassen sich hier finden:
Informationen zu den Impfzentren in Ihrer Region und zur Terminvergabe finden Sie auf den Infoseiten Ihres Bundeslandes.
Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet zahlreiche Fragen zu Impfstoff-Typen, zur Verteilung der Corona-Impfung und weiteren Themen.
Über das nationale Sonderprogramm und den weiteren Stand der Impfstoff-Forschung informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Auch das Robert Koch-Institut beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Coronavirus und Impfen.
Das Paul-Ehrlich-Institut ist in Deutschland unter anderem für die Zulassung von Impfstoff-Studien verantwortlich. Das Institut hat Informationen zur Entwicklung und Zulassung eines Impfstoffs aufbereitet.
Eine Übersicht der Impfstoffkandidaten hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengestellt.
Die Europäische Arzneimittelagentur ist für das Zulassungsverfahren verantwortlich.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit/Presse- und Informationsamt der Bundesregierung