Unterstützung in Corona-Zeiten
Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in finanzieller Not sind, können die Überbrückungshilfe auch im September bei ihrem Studentenwerk beantragen. "Mir ist es wichtig, dass die Studierenden in pandemiebedingten Notlagen sich auf ihre Prüfungen konzentrieren können", erklärte Bundesbildungsministerin Karliczek.
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Das Bundesbildungsministerium hat die Überbrückungshilfe für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonderer Not sind, verlängert. Betroffene Studierende können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen. Ursprünglich war die Überbrückungshilfe als Zuschuss für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen.
Umfassendes Hilfspaket für Studierende
Um Härten für Studierende abzufedern, hat die Bundesregierung ein umfassendes Paket geschnürt. Dieses sieht neben Anpassungen im BAföG auch eine Überbrückungshilfe vor, die den KfW-Studienkredit mit bis zu 650 Euro im Monat sowie Zuschüsse der Studierendenwerke beinhaltet. Der KfW-Studienkredit ist seit Mai bis Ende März 2021 für alle zinslos gestellt. Seit Juni kann er auch von ausländischen Studierenden beantragt werden.
Mehr zur Verlängerung der Überbrückungshilfe für Studierende lesen Sie hier. Ausführliche Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier.