- Pressemitteilung 91
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Die Bundesregierung wird mit Maßnahmen in Milliardenhöhe Arbeitnehmer und Unternehmen vor den Folgen des Coronavirus schützen. Zu den beschlossenen Schritten gehören die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Liquiditätshilfen und die Stundung von Steuerzahlungen, die auch der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen.
„Das ist eine gute Nachricht für die Kultur- und Kreativwirtschaft“, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. „Diese Branche ist durch Veranstaltungsabsagen, Auftragsstornierungen oder wegbrechende Einnahmen aus Ticketverkäufen und den ersatzlosen Wegfall von Gagen besonders hart und zum Teil existenziell getroffen. Sie braucht deshalb dringend Hilfe, um die großen Belastungen auszugleichen.“ Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro ist die Kultur- und Kreativwirtschaft einer der größten Wirtschaftszweige – noch vor chemischer Industrie, Energieversorgern und Finanzdienstleistern. „Deshalb ist es so wichtig, dass Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft durch dieses Hilfspaket massiv gestützt werden“, so Grütters.
„Was im Kultur- und Medienbereich an gewachsenen Strukturen einmal wegbricht, lässt sich so schnell nicht wiederaufbauen“, mahnte Grütters. „Das kann mittelfristig kaum vorstellbare Auswirkungen auf die Vielfalt unserer Kultur- und Medienlandschaft haben. Deshalb gilt jetzt mehr denn jemals zuvor: Kultur ist kein dekorativer Luxus, den man sich nur in guten Zeiten gönnt. Wie sehr wir sie brauchen – insbesondere was den gesellschaftlichen Zusammenhalt betrifft – sehen wir jetzt, da wir in großen Teilen auf sie verzichten müssen. Umso wichtiger sind jetzt diese Hilfen.“
In ihrem Bereich will die Kulturstaatsministerin schon bestehende Programme so schärfen und einsetzen, dass die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch und insbesondere in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern gezielt zugutekommen.
Weiterhin kündigte Grütters an, bei vom Bund geförderten Projekten und Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden müssen, auf Rückforderungen so weit wie möglich zu verzichten. „Wir werden unsere rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, weil klar ist, dass bereits viel Engagement und Geld in diese Aktivitäten geflossen sind. Möglicherweise können hier statt analoger auch digitale Formate zum Einsatz kommen.“
Diese und weitere Hilfsmöglichkeiten will die Kulturstaatsministerin beim Kulturpolitischen Spitzengespräch besprechen und verabreden, bei dem sie am frühen Nachmittag in Berlin mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern und Vertretungen der kommunalen Spitzenverbände zusammenkommen wird.
Sofortmaßnahmen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Abfederung der Belastungen durch COVID-19
I. Sicherheit für verausgabte Fördermittel
Bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen aufgrund des neuartigen Coronavirus/COVID-19 ist es im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach dem öffentlichen Haushalts- und Zuwendungsrecht möglich, von Rückforderungen für bereits zur Projektdurchführung verausgabter Fördermittel abzusehen. Fördermittel, die infolge ausgefallener Veranstaltungen vom Zuwendungsempfänger aufgrund ersparter Ausgaben nicht benötigt werden, sind grundsätzlich zurückzuerstatten.
In Anwendung des geltenden Rechts kann damit sichergestellt werden, dass den begründeten Belangen der Zuwendungsempfänger in der gegenwärtigen Ausnahmesituation Rechnung getragen und es nicht zu unbilligen Härten für diese kommen wird.
II. Schärfung bestehender Programme
Wir werden bestehende Förderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien konsequent so schärfen, dass die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch insbesondere in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern zugutekommen. Wir werden sie zu diesem Zweck zielgerichtet einsetzen.
III. Einsatz zusätzlicher Mittel
Wir setzen uns über den bestehenden Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hinaus dafür ein, zusätzliche Mittel für Kultur und Medien als Nothilfe zur Verfügung zu stellen, um die bereits entstandenen und noch entstehenden Belastungen zu mindern.