Kontaktbeschränkungen gelten weiter

Bund-Länder-Beschluss zu Corona-Maßnahmen Kontaktbeschränkungen gelten weiter

Die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten bis zum 18. April fort. Das haben Bund und Länder wegen der starken Infektionsdynamik beschlossen. Die vereinbarte Notbremse soll konsequent umgesetzt werden, über Ostern gilt eine weitgehende Reduzierung aller Kontakte.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel

Bundeskanzlerin Angela Merkel erläutert die Beschlüsse des Bund-Länder-Gesprächs.

Foto: Bundesregierung/Steins

Bund und Länder haben die bestehenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April verlängert. Das heißt: Private Zusammenkünfte sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Ziel bleibt, auch in der nächsten Zeit Kontakte zu vermeiden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel verwies auf einen exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen – vor allem auch durch das Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin. Um eine Phase der Osterruhe zu entwickeln, sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und Karsamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gilt dann an fünf Ostertagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“.

Zudem soll die vereinbarte Notbremse in Ländern oder Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen konsequent umgesetzt werden.

Den aktuellen Beschluss PDF, 111 KB, nicht barrierefrei von Bund und Ländern finden Sie hier im Wortlaut. Lesen Sie hier einen ausführlichen Bericht zum Bund-Länder-Gespräch vom 22. März 2021.