Bundeskartellamt
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wirken sich auch auf die Arbeit des Kartellamts sowie der Industrie- und Handelskammern aus. Abhilfe schaffen sollen nun vorübergehende Anpassungen im Wirtschaftsrecht.
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Zeitlich befristete Erleichterungen im Wettbewerbsrecht und im Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie auf Bürger, Unternehmen und Institutionen abzumildern.
Ein Gesetzentwurf, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat, enthält im Einzelnen die folgenden Regelungen:
- Die Prüffristen in der Fusionskontrolle werden vorübergehend einmalig verlängert.
- Die Zinspflicht für kartellrechtliche Bußgelder wird bis Ende Juni 2021 ausgesetzt.
- Gremiensitzungen der Industrie- und Handelskammern sind vorübergehend ohne physische Präsenz möglich.
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