Erleichterungen im Wettbewerbsrecht

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Bundeskartellamt Erleichterungen im Wettbewerbsrecht

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wirken sich auch auf die Arbeit des Kartellamts sowie der Industrie- und Handelskammern aus. Abhilfe schaffen sollen nun vorübergehende Anpassungen im Wirtschaftsrecht.

1 Min. Lesedauer

Schild mit Bundesadler und der Aufschrift "Bundeskartellamt"

Die Prüffristen in der Fusionskontrolle werden einmalig verlängert.

Foto: picture alliance/dpa

Zeitlich befristete Erleichterungen im Wettbewerbsrecht und im Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie auf Bürger, Unternehmen und Institutionen abzumildern.

Ein Gesetzentwurf, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat, enthält im Einzelnen die folgenden Regelungen:

  • Die Prüffristen in der Fusionskontrolle werden vorübergehend einmalig verlängert.
  • Die Zinspflicht für kartellrechtliche Bußgelder wird bis Ende Juni 2021 ausgesetzt.
  • Gremiensitzungen der Industrie- und Handelskammern sind vorübergehend ohne physische Präsenz möglich.

Mehr dazu lesen Sie hier .