Jeden Tag sind 15 Millionen Menschen in Deutschland mit dem ÖPNV unterwegs. Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, gilt die 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Fahrgäste müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind – zusätzlich zur Maskenpflicht. Die Regelung gilt auch für den Flugverkehr.
Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Pflicht stichprobenartig zu kontrollieren.
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Von der 3G-Regel ausgenommen sind
Die neuen Regelungen im Verkehrsbereich nach § 28b Infektionsschutzgesetz gelten seit dem 24. November 2021 und sind bis zum 19. März 2022 befristet. Eine Verlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.
Die neue Virus-Variante überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch. Bund und Länder empfehlen daher dringend, in Bus und Bahn FFP2-Masken zu tragen. Sie sind besonders wirksam, Ansteckungen zu verhindern.