Veranstaltungen
Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App können ab sofort mit ihrer App bei Veranstaltungen und an Orten einchecken, deren Betreiber QR-Codes von luca zur Eventregistrierung anbieten. Grund dafür ist, dass die Corona-Warn-App nun die Luca-QR-Codes scannen und lesen kann. Umgekehrt kann Luca die QR-Codes der Corona-Warn-App nicht einlesen.

Mit der Corona-Warn-App können nun auch QR-Codes der luca-App eingescannt werden
Foto: imago images/Sven Simon
Die Corona-Warn-App bietet ab sofort die Möglichkeit, auch QR-Codes zu Veranstaltungen der Luca-App einzuscannen.Vorteil dieser Neuerung ist, dass Veranstalterinnen und Betreiber künftig nicht mehr zwei verschiedene QR-Codes ausstellen müssen. So reicht es, einen Luca-QR-Code anzubieten. Für die User der Corona-Warn-App, die die Luca-App nicht nutzen, wird somit eine weitere wichtige Funktion angeboten, die es im Alltag erleichtert, sich bei Events zu registrieren.
An der Funktionsweise und den hohen Datenschutzstandards der Corona-Warn-App ändert sich dadurch nichts. Die App erfasst weiterhin keine personenbezogenen Daten. Es werden auch keine Daten von der Corona-Warn-App an die Luca-App übertragen. Wichtig zu wissen ist bei der Umsetzung, dass die Corona-Warn-App nur Luca-Codes einscannen kann, die ab dem 25. Mai 2021 erzeugt wurden. Betreiber, die noch ältere Codes verwenden, müssen diese also aktualisieren.
Welche QR-Codes können von welcher App eingescannt werden? Was passiert mit meinen Daten? Welche Unterschiede gibt es zwischen der Corona-Warn-App und der Luca-App? Finden Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Zwei Apps, zwei unterschiedliche Ansätze
Nach wie vor basieren die Corona-Warn-App und die luca-App auf unterschiedlichen Ansätzen und verfolgen unterschiedliche Ziele.
Die Corona-Warn-App ermöglicht im Infektionsfall eine schnelle Warnung von Personen nach dem Peer-to-Peer-Prinzip. Diese Warnung erfolgt anonym über die Corona-Warn-App selbst. Die Luca-App hingegen dient hauptsächlich der digitalen Erfassung von Kontaktdaten der Teilnehmenden einer Veranstaltung. Im Infektionsfall übergibt die positiv auf SARS-CoV-2 getestete Person ihre Kontaktdaten an das zuständige Gesundheitsamt. Dieses kontaktiert dann alle Personen, die denselben QR-Code gescannt haben.
In den jeweiligen Länderverordnungen zum Infektionsschutz ist festgeschrieben, ob und wie eine Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen stattfinden muss.