Die wichtigsten Fragen und Antworten
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App ist ein wichtiger Helfer, um Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Alles was Sie über die Corona-Warn-App wissen müssen, finden Sie hier.
Wo finde ich technische Hilfe für die Corona-Warn-App?
Aktuelle Antworten von den Entwicklern auf die häufigsten technischen Fragen zur Corona-Warn-App finden Sie in diesen FAQ und Blog oder rufen Sie direkt an: +49 800 754 000 1 (Montag - Samstag von 7 bis 22 Uhr) .
Warum brauchen wir eine Corona-Warn-App?
Die App soll helfen, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen. Sie dokumentiert die digitale Begegnung zweier Smartphones. So kann die App Sie besonders schnell darüber informieren, falls Sie Kontakt mit einer Corona-positiv getesteten Person hatten. Je schneller Sie diese Information erhalten, desto geringer ist die Gefahr, dass sich viele Menschen anstecken. Deshalb ist die App neben Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Abstandhalten und Alltagsmasken ein wirksames Mittel, um das Coronavirus einzudämmen. Die Bundesregierung unterstützt die App, weil sie dem Schutz und der Gesundheit der Gemeinschaft dient.
Was macht die Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App informiert Sie, wenn Sie sich längere Zeit in der Nähe einer Person aufgehalten haben, bei der später eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde. So können Sie rasch entsprechend reagieren und laufen nicht Gefahr, das Virus unbewusst weiter zu verbreiten. Der bislang noch manuelle Prozess der Nachverfolgung von Infektionen wird durch diese digitale Hilfe stark beschleunigt. Gerade wenn sich mehr Menschen treffen, ist das wichtig, um das Virus einzudämmen. Die App läuft auf Ihrem Smartphone, während Sie Ihrem Alltag nachgehen. Sie erkennt dabei andere Smartphones in der Nähe, auf denen die App ebenfalls aktiviert ist. Die App speichert dann deren zufällige Bluetooth-IDs (Zufallscodes) für begrenzte Zeit. Diese verschlüsselten IDs (Zufallscodes) erlauben keine Rückschlüsse auf Sie oder Ihren Standort.
Wie funktioniert die Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Smartphones „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom RKI festgelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Dann werden die Zufallscodes des Infizierten allen Personen zur Verfügung gestellt, die die Corona-Warn-App nutzen. Wenn Sie die App installiert haben, prüft diese für Sie, ob Sie die Corona-positiv getestete Person getroffen haben. Diese Prüfung findet nur auf Ihrem Smartphone statt. Falls die Prüfung positiv ist, zeigt Ihnen die App eine Warnung an. Zu keinem Zeitpunkt erlaubt dieses Verfahren Rückschlüsse auf Sie oder Ihren Standort.
Die App ist bislang in folgenden sechs Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch und Türkisch.
Bin ich verpflichtet, die Corona-Warn-App zu nutzen?
Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie die App nutzen wollen. Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig und dient Ihrem persönlichen Schutz, sowie dem Schutz Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ziel der Corona-Warn-App ist es, Corona-Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen. Alle Nutzer sollen zuverlässig und zeitnah über Begegnungen mit Corona-positiv getesteten Personen, die die App nutzen, und damit über eine mögliche Übertragung des Virus informiert werden. So können Sie sich rasch freiwillig isolieren und testen lassen und zu einer Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen. Sie können die Funktionen der App jederzeit ausschalten oder die App ganz löschen. Damit werden auch alle von der App gespeicherten Informationen gelöscht.
Da das Herunterladen und Nutzen der App für die Bürgerinnen und Bürger freiwillig ist, bedarf es auch keiner gesetzlichen Regelung der freiwilligen Nutzung der App durch die Bevölkerung. Aus Sicht der Bundesregierung widerspräche ein Zwang zur Nutzung der App durch Arbeitgeber, Geschäfte oder durch Andere den Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung. Die App ist weder dazu gedacht noch dafür geeignet, Zugangsbeschränkungen für Einrichtungen vorzunehmen.
Warum sollte ich die Corona-Warn-App nutzen?
Sie tragen damit aktiv zur Eindämmung der Pandemie bei. Je schneller Corona-positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen informiert werden, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Die App hilft Ihnen also, sich selbst, Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihr gesamtes Umfeld zu schützen. Ohne diese technische Hilfe müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter jeden Fall persönlich verfolgen. Das ist sehr zeitintensiv und oft ist es gar nicht möglich, alle Kontaktpersonen zu finden: Denn wer erinnert sich schon an jeden Menschen, den man getroffen hat? Die Corona-Warn-App löst diese Probleme.
Wer steht hinter der Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App ist ein Projekt im Auftrag der Bundesregierung. Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur haben die Unternehmen Deutsche Telekom und SAP die Anwendung entwickelt. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen hierbei beratend zur Seite. Um die notwendigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, wurden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit eingebunden. Das Robert Koch-Institut nimmt bei der Corona-Warn-App eine Doppelrolle ein: es leistet einen fachlichen Beitrag bei der Ausgestaltung der App und ist als Herausgeber auch dafür verantwortlich, die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit sorgfältig zu prüfen.
Welche Voraussetzungen werden benötigt?
Die Corona-Warn-App ist umfänglich barrierefrei gestaltet. Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sollen die App nutzen können, um den größtmöglichen Schutz vor einer erneuten starken Ausbreitung des Virus zu garantieren. Deshalb kann die App auf der großen Mehrheit der gängigen Endgeräte und mit den gängigen Betriebssystemen genutzt werden. Das benötigte Update auf das passende Betriebssystem (iOS, Android) wird im üblichen Regelprozess auf Ihr Smartphone gespielt. Die App läuft auf iOS-Smartphones ab dem iPhone 6s unter iOS 13.5, bei Android-basierten Smartphones ab Android 6.
Die Bundesregierung hat die beteiligten Unternehmen gebeten, auf technischer Ebene mit den Herstellern der Betriebssysteme gemeinsam zu prüfen, ob es weitergehende Möglichkeiten gibt, auch ältere Smartphones technisch einzubinden und ihnen die Schnittstelle zu öffnen.
Weiterführende Informationen zu technischen Aspekten der Corona-Warn-App finden Sie hier.
Was ist mit den Updates besser geworden?
Wie bei vielen anderen digitalen Anwendungen ist auch die Entwicklung der Corona-Warn-App der Bundesregierung nicht mit dem Start abgeschlossen, sondern ein Projekt, an dem kontinuierlich weitergearbeitet wird, um bekannt gewordene Fehler zu beheben und weitere Verbesserungen zu erreichen.
Mit dem neuesten Update (Version 1.10) steht in der Corona-Warn-App eine weitere wichtige und häufig nachgefragte Funktion zur Verfügung: Das Kontakttagebuch. Nutzerinnen und Nutzer der App können darin freiwillig ihre Begegnungen notieren, um im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus das Gesundheitsamt effektiv bei der Verfolgung der Infektionsketten unterstützen zu können.
Der Bildschirm der Corona-Warn-App zeigt mit der neuen Version 1.10 den Bereich Kontakt-Tagebuch. User können dort in der 14-Tage-Übersicht ihre Begegnungen mit Personen oder besuchte Orte eintragen. Die Corona-Warn-App löscht diese auf dem Smartphone gespeicherten Angaben automatisch nach 16 Tagen. Dabei ist wichtig, dass die App die Kontaktdaten grundsätzlich ausschließlich auf dem Smartphone speichert, nicht aber auf einem Server. Die Nutzerinnen und Nutzer können Personen und Orte selbstverständlich jederzeit auch manuell löschen.
Bei Bedarf können die User der Corona-Warn-App ihre Kontaktlisten durch einfachen Klick exportieren und dem Gesundheitsamt zur Verfügung stellen. Dies geschieht ebenfalls freiwillig, ist jedoch bei einer Infektion eine große Hilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter. Sie gewinnen dadurch wertvolle Zeit, um gefährdete Kontakte zu finden und zu warnen.
Weitere Informationen zur Version 1.10
Die Entwickler der Corona-Warn-App der Bundesregierung nehmen auch weiterhin Hinweise, die sie über die verschiedenen Kanäle erhalten, in den Aktualisierungsprozess der Anwendung auf. Gern laden wir Sie ein, sich über die Entwicklung zu informieren oder sich daran zu beteiligen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die technische Hotline 0800 7540001 steht bei Fragen zur Verfügung.
Nach welchen Kriterien werden mögliche Risiko-Begegnungen bewertet und wie unterscheiden sich die Handlungsempfehlungen?
Damit eine Begegnung von der Corona-Warn-App als mögliche Risiko-Begegnung bewertet wird, muss sie epidemiologisch relevant gewesen sein. Das bedeutet, es muss das Risiko einer Ansteckung bestanden haben. Die Bluetooth-Technik, mit der die App arbeitet, ermöglicht es mit zwei Parametern zu arbeiten: der Dauer einer Begegnung und der Distanz zwischen den Nutzern. Beide werden mit Hilfe verschiedener Messungen berechnet und ein Schwellenwert hinterlegt.
Kommt es zu einem Zusammentreffen, werden zwischen den betreffenden Nutzern kurzlebige, Zufallscodes ausgetauscht. Diese Zufallscodes werden für 14 Tage ausschließlich auf den Smartphones der betreffenden Nutzer gespeichert, die sich begegnet sind, und werden mit sogenannten Positivkennungen von Corona-positiv getesteten Personen direkt auf dem Smartphone der Person abgeglichen.
Als Risiko-Begegnungen gelten für die App Begegnungen mit einer Corona-positiv getesteten Person, die einen Schwellenwert verschiedener Messwerte überschreitet. Den Personen, die die App nutzen, wird ihr Risikostatus abhängig von diesen Werten angezeigt. Es gibt drei Statusinformationen:
niedriges Risiko:
Die Person wird darüber informiert, dass die Risiko-Überprüfung ihrer Begegnungs-Aufzeichnung keine Begegnung mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen ergeben hat oder dass etwaige Begegnungen nicht über dem definierten Schwellenwert lagen.
Die Person wird über allgemein geltende Abstandsregelungen und Hygiene-Empfehlungen informiert.
erhöhtes Risiko:
Die Person wird darüber informiert, dass die Risiko-Überprüfung ihrer Begegnungs-Aufzeichnung ein erhöhtes Infektionsrisiko ergeben hat, da innerhalb der vergangenen 14 Tage Begegnungen mit mindestens einer Corona-positiv getesteten Person stattgefunden haben.
Die Person erhält die Verhaltenshinweise, sich, wenn möglich, nach Hause zu begeben bzw. zu Hause zu bleiben sowie mit seinem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 oder dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und dort das weitere Vorgehen abzustimmen.
unbekanntes Risiko:
War die Risiko-Ermittlung durch die Person nicht lange genug aktiviert, konnte zu diesem Zeitpunkt kein Infektionsrisiko berechnet werden. Die Person erhält die Statusanzeige „unbekanntes Risiko“.
Spätestens 24 Stunden nach Installation ist eine Risiko-Ermittlung möglich, sodass die Statusanzeige von „unbekannt“ auf „niedrig“ oder „erhöht“ umschalten wird.
Weiterführende Informationen zu COVID-19 finden Sie
Wann warnt die Corona-Warn-App tatsächlich?
Sie erhalten keine Echtzeitwarnung, wenn Sie sich näher als zwei Meter einer Corona-positiv getesteten Person nähern. Eine Reaktion in Echtzeit darf die Lösung aus Gründen des Datenschutzes nicht ermöglichen. Dadurch würde die Identität einer Corona-positiv getesteten Person festgestellt und entsprechende Schutzrechte verletzt. Das eigene Smartphone hat keine Informationen darüber, wer infiziert ist. Es weiß lediglich, dass es in der Nähe eines anderen Smartphones war, auf dem ein verifiziertes positives Testergebnis hinterlegt wurde. Ob ein positives Testergebnis geteilt wird oder nicht, entscheidet grundsätzlich jede Person für sich. Wir streben einen automatisierten Prozess an, bei dem das Ergebnis „Test positiv“, sobald es vorliegt und die Person sich aktiv authentifiziert hat, auf das Smartphone übertragen werden kann. Jede Person, die die App nutzt, muss aber immer erst selbst durch eine manuelle Bedienung mittels eines „Schiebeschalters“ in der App auf „positiv“ schalten. Ein solcher automatisierter Prozess ist heute noch nicht bei allen Testlaboren möglich. Dort, wo ein automatisierter Prozess noch nicht möglich ist, gibt es einen manuellen Prozess durch den Anruf bei einer Freischalt-Hotline zur Positivmeldung inklusive Verifikation des Testergebnisses.
Wie wirkt sich die Benutzung der Corona-Warn-App auf die Akkuleistung des Smartphones und auf den Speicherplatz aus?
Die Anwendung läuft batterieschonend im Hintergrund. Bei der Entwicklung der Lösungen achten wir selbstverständlich auf die Minimierung des Speicherplatzes für die App selbst und die gespeicherten Berührungspunkte mit anderen Smartphones.
Warum braucht man bei einer dezentralen Lösung überhaupt einen zentralen Server? Ist das kein Widerspruch?
Nein, das ist kein Widerspruch. Der Server hat allein die Aufgabe, die pseudonymisierten und autorisierten Positivmeldungen an alle Teilnehmer sicher und effizient zu verteilen, so dass dann auf deren Endgeräten – also dezentral - eine Begegnungsprüfung stattfinden kann. Eine darüber hinaus gehende zentrale Datenspeicherung findet selbstverständlich nicht statt.
Wie werden Datensicherheit und Datenschutz bei der Corona-Warn-App gewährleistet?
Der Schutz Ihrer Privatsphäre hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Deshalb wurde bei der Entwicklung der Corona-Warn-App sichergestellt, dass sie den hohen deutschen Datenschutz-Anforderungen entspricht. Um die notwendigen Anforderungen zu gewährleisten, sind sowohl der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Beginn an in die Entwicklung der Corona-Warn-App eingebunden. Das BSI unterstützt die Entwicklung der App im Hinblick auf Fragen zur IT-Sicherheit. So prüfte das BSI bereits im Entwicklungsprozess laufend die von den Entwicklungsteams zur Verfügung gestellten Versionen der App sowie der zugehörigen Infrastruktur und berät hinsichtlich des zu erstellenden Sicherheitskonzepts. Zusätzlich wurde der komplette Quellcode, auf dem die App basiert, öffentlich zugänglich gemacht. So können unabhängige Fachleute der Zivilgesellschaft sich jederzeit an der Entwicklung und Verbesserung der App beteiligen und sie auf Schwachstellen kontrollieren.
Weiterführende Informationen zu Datenschutz und IT-Sicherheit finden Sie
Welche personenbezogenen Daten speichert die Corona-Warn-App?
Ihre Daten sind jederzeit sicher. Wenn Sie die App nutzen, bleiben Sie jederzeit anonym. Wenn Sie sich in der App anmelden, müssen Sie keine persönlichen Daten (wie E-Mail-Adresse und Name) angeben. Die dezentrale Datenspeicherung auf den Geräten selbst sowie die vollumfängliche Pseudonymisierung garantieren ein Höchstmaß an Datenschutz. Alle Daten – beispielsweise zu Begegnungen mit anderen die App nutzenden Personen – werden verschlüsselt und ausschließlich auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Es werden kurzlebige Zufallscodes von anderen Smartphones, auf denen die App installiert ist, gespeichert, wenn dabei die epidemiologischen Kriterien des RKI nach Nähe und Dauer der Begegnung erfüllt sind. Im Falle einer Infektion können dann freiwillig die eigenen Zufalls-Codes freigegeben werden, welche es anderen App-Nutzerinnen und Nutzern erlauben, dass auf ihren Smartphones ihr Risiko berechnet wird. Mit diesen Daten und den lokal gespeicherten Daten ist es der App bzw. dem Smartphone (nicht aber dem Server) möglich, einen Kontakt mit einer Corona-positiv getesteten Person zu erkennen und entsprechend zu warnen. Daten, die eine Person identifizierbar machen, insbesondere Positionsdaten, werden nicht ausgelesen, verwendet oder gespeichert. Sichergestellt ist: Eine Corona-positiv getestete Person erfährt nicht, welche Personen, mit denen eine Begegnung stattgefunden hat, informiert werden. Kontaktpersonen erhalten keine Informationen über die Corona-positiv getestete Person. Ein Missbrauch der Meldung des Infektionsstatus soll durch technische und organisatorische Maßnahmen verhindert werden. Weder die Bundesregierung, noch das Robert Koch-Institut, noch andere Personen, die die App nutzen oder die Betreiber der App-Stores können erkennen, ob Sie selbst eine Ansteckung mit Corona melden oder ob Sie mit einer Corona-positiv getesteten Person Kontakt hatten.
Kann die Corona-Warn-App auch im Ausland heruntergeladen und grenzüberschreitend genutzt werden? Wie stellen Sie die Interoperabilität der Corona-Warn-Apps in Europa sicher?
Gegenwärtig sind die meisten Corona-Warn-Apps nur in den jeweiligen App-Stores der Länder zu finden. Dies liegt daran, dass sich die App-Nutzerinnen und Nutzer größtenteils in dem jeweiligen Land aufhalten. Auch sind die Prozesse hinter der App, unter anderem in Bezug auf die Tests, an den jeweiligen nationalen Gesundheitsstrukturen ausgerichtet.
Die Corona-Warn-App der Bundesregierung steht zwischenzeitlich in allen nationalen App-Stores der Europäischen Union sowie in denen der Schweiz, Norwegens, Großbritanniens und der Türkei zum Download bereit.
Mitte Oktober hat die Europäische Kommission auf Vorschlag der EU-Mitgliedsstaaten ein EU-weites System zur Interoperabilität verschiedener Corona-Warn-Apps in Europa eingerichtet. Damit können nun einige europäische Corona-Warn-Apps grenzüberschreitend miteinander kommunizieren und Warnungen austauschen. Der für die grenzüberschreitende Nutzung der Corona-Warn-App erforderliche europäische Gateway-Server wurde von T-Systems und SAP im Auftrag der Europäischen Kommission installiert.
Die bislang an den europäischen Gateway-Server angebundenen Länder finden Sie hier.
Auch für dieses europäische System gilt: Außer den von den Apps generierten zufälligen Kennungen werden keine weiteren Informationen verarbeitet. Der Informationsaustausch erfolgt pseudonymisiert und verschlüsselt und bleibt auf das Minimum beschränkt. Alle Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Rückverfolgung von Infektionen erforderlich ist. Eine Identifizierung einzelner Personen ist genauso unmöglich wie eine Ortung oder Verfolgung der Bewegung von Geräten.
Wird mein Lohn fortgezahlt, wenn ich wegen einer Warnung durch die App zu Hause bleibe?
Die alleinige Warnung durch die App ist hierfür nicht ausreichend, sondern dient als Hinweis, um Kontakt zum Gesundheitswesen aufzunehmen. Wenn Sie durch die App gewarnt werden, sollten Sie ärztliches Fachpersonal kontaktieren und das weitere Vorgehen abklären. Wenn Sie positiv auf Corona getestet werden, können Sie eine Krankschreibung erhalten und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne für Sie an, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter. Ihr Arbeitgeber wird dafür wiederum von der zuständigen Landesbehörde entschädigt, die von Bundesland zu Bundesland variiert. Auch im Übrigen ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber der „analogen“ Lage, bei der eine Person über eine möglicherweise risikoreiche Begegnung durch einen Dritten informiert wird. Die App ist eine wichtige Unterstützung dafür, dass die zuständigen Behörden zum frühestmöglichen Zeitpunkt aktiv werden und die erforderlichen Maßnahmen anordnen können. Ihr Arbeitgeber wird dafür wiederum vom Gesundheitsamt entschädigt.
Weiterführende Informationen zu Entschädigungen bei Quarantäne finden Sie hier.
Reicht die Warnung "Erhöhtes Risiko" der Corona-Warn-App als Krankschreibung oder als Anordnung der Quarantäne?
Der Hinweis "Erhöhtes Risiko" der Corona-Warn-App informiert den Nutzer allein darüber, dass aufgrund der Nähe und der Dauer einer Begegnung mit einer Person, die über die App ein positives Testergebnis gemeldet hat, ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht und empfiehlt dem Nutzer die telefonische Kontaktaufnahme mit seinem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder dem Gesundheitsamt. Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder die Anordnung einer häuslichen Absonderung (Quarantäne) trifft der behandelnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt nach einer entsprechenden eigenen Einschätzung.
Im Glossar PDF, 116 KB, barrierefrei finden Sie alle in der Corona-Warn-App benutzten Begriffe erklärt.
Stand: 25. November 2020