Hauptaufgabe des Bundeswahlleiters ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Termine. Dies beginnt mit der Vorbereitungsphase und reicht bis zur Veröffentlichung der endgültigen Wahlergebnisse. Dabei obliegen ihm wichtige Koordinierungs- und Kontrollfunktionen.
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Die Wahl zum Deutschen Bundestag erfolgt nach einem bestimmten im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung geregelten Verfahren, das von der Wahlvorbereitung zur Wahlhandlung und über die Feststellung des Wahlergebnisses bis zum Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag führt. Das gesamte Verfahren vollzieht sich unter Aufsicht und Leitung der im Bundeswahlgesetz vorgeschriebenen Wahlorgane. Diese sind keine Behörden oder öffentlichen Stellen des Bundes, sondern weisungsungebundene Einrichtungen gesellschaftlicher Selbstorganisation. Eines der zur Vorbereitung und Durchführung von Bundestagswahlen beauftragte Wahlorgane stellt der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet dar.
Organisation und Kontrolle
Die Koordinierungs- und Kontrollfunktionen des Bundeswahlleiters finden vor allem in Besprechungen mit den Landeswahlleitungen zur Abstimmung und Klärung rechtlicher und organisatorischer Fragen, aber auch in direkten Kontakten mit den Kreiswahlleitungen, insbesondere bei schwierigen Fragestellungen oder Problemen, ihren Ausdruck. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit dem für das Bundeswahlrecht zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Vom BMI wird der Bundeswahlleiter auf unbestimmte Zeit ernannt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Bundeswahlleiters finden Sie auf www.bundeswahlleiter.de