Alle Menschen sollen in Deutschland in Sicherheit leben können. Dafür arbeiten die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder mit ganzer Kraft. Sie sind gut aufgestellt, um Gefahren zu begegnen - auch wenn es keine hundertprozentige Sicherheit geben kann.
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Die Bundesregierung hat viel getan, um Anschläge zu verhindern und die Sicherheit in Deutschland und in Europa zu erhöhen. Insbesondere im vergangenen Jahr veranlasste sie weitreichende Änderungen und Gesetze, um terroristische Taten frühzeitig verhindern zu können.
Zu den Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit gehören:
In Europa wurde der Informationsaustausch erheblich verbessert:
In Deutschland ist erstmals ein Integrationsgesetz in Kraft treten. Es ist ein wesentlicher Beitrag zur Integration der Geflüchteten. Das Integrationsgesetz führt die Reihe der bereits verabschiedeten Gesetze fort, mit denen die Asylverfahren beschleunigt und die Integration von Schutzberechtigten in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verbessert werden sollen.
Sprach- und Wertevermittlung sollen möglichst frühzeitig erfolgen. Daher wird der Zugang zu Integrationskursen verbessert. Die Orientierungskurse werden von 60 auf 100 Stunden aufgestockt. Es gibt mehr Zeit als bisher für Wertevermittlung. Zudem stellt der Bund rund 560 Millionen Euro für Integrationskurse bereit – mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr.
Das Integrationsgesetz orientiert sich dabei an den Grundsätzen des Förderns und Forderns. Deswegen werden von den Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, auch Eigenbemühungen im Integrationsprozess eingefordert.
Arbeitssuchenden Schutzberechtigten kann künftig ein konkreter Wohnsitz zugewiesen werden. Dadurch wird einerseits die Integration gefördert und andererseits Ausgrenzung verhindert.
Auch sollen Flüchtlinge schon während ihres Asylverfahrens einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen. Deshalb hat der Bund ein entsprechendes Arbeitsmarktprogramm aufgelegt. Bis Ende 2020 sollen dadurch jährlich 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete geschaffen werden. In bestimmten Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit wird drei Jahre lang auf die Vorrangprüfung verzichtet. In dieser Zeit ist auch eine Tätigkeit in der Zeitarbeit möglich.
Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund ab, werden ihnen Leistungen deutlicher als bisher gekürzt.