Die Sicherheit im Luftverkehr wird durch eine Reform verbessert. Für die Luftfracht werden sogenannte "sichere Lieferketten" rechtlich geregelt. Arbeitnehmer in sicherheitsrelevanten Bereichen werden schärfer überprüft. Die Novelle tritt am 4. März 2017 in Kraft.
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"Sichere Lieferketten" und gründlichere Überprüfungen von Arbeitsnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen - das sieht die Reform des Luftsicherheitsgesetzes vor. Der Bundestag hatte die Reform des Luftsicherheitsgesetzes bereits am 13. Juli verabschiedet.
Mit der Reform wird das nationale Recht an die geänderten EU-rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Luftsicherheit angepasst. Im Bereich der Luftfracht regelt das neue Gesetz die sogenannte "sichere Lieferkette". Hier geht es um Zulassung und Überwachung der beteiligten Unternehmen.
Experten zählen zu den Beteiligten einer sicheren Lieferkette sogenannte reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, Transporteure, Unterauftragnehmer von reglementierten Beauftragten, reglementierte Lieferanten und bekannte Lieferanten. Die Luftsicherheitsbehörde muss alle diese Beteiligten zulassen.
Um schnell und effizient auf mögliche Gefährdungslagen im Bereich der Luftsicherheit reagieren zu können, schreibt das Gesetz Befugnisse des Bundesinnenministeriums fest. Das Ministerium kann beispielsweise ein Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot verhängen.
Auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitsnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen werden verschärft. Künftig benötigen auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies betrifft vor allem Personal im Frachtbereich, das damit in Zukunft stärker kontrolliert wird.