Die Bürokratiebremse – One in, one out-Regel  

Bilanzen für „One in, one out“ Die Bürokratiebremse – One in, one out-Regel  

Die Bundesregierung stellt seit dem Jahr 2015 mit der Bürokratiebremse sicher, dass der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, der von der One in, one out-Regel erfasst wird, nicht steigt. Dabei gilt das Prinzip: Wenn sich durch eine neue Regelung laufender Erfüllungsaufwand erhöht, muss dieser an anderer Stelle – spätestens bis zum Ende der Legislaturperiode – reduziert werden.

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Hand an Fahrrad-Lenkrad

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Foto: Colourbox

Ziel der Bürokratiebremse ist es, die Wirtschaft langfristig zu entlasten. Dies ist der Bundesregierung im Bilanzierungszeitraum vom 14. März 2018 bis 31. Dezember 2020 gelungen. Der für One in, one out relevante laufende Erfüllungsaufwand der Unternehmen ist in dieser Legislaturperiode bisher um rund 1,3 Milliarden Euro gesunken (Abbildung 1). Seit Einführung der Bürokratiebremse im Jahr 2015 beträgt der Abbauüberschuss mehr als 3,1 Milliarden Euro (Abbildung 2). 

??? (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

One in, one out Bilanz der Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode (14.03.2018–31.12.2020)

One in, one out-Bilanz der Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode (14.03.2018–31.12.2020)

Drei-Säulen-Diagramm, In = 542 (rot), Out = -1.816 (grün), Überschuss = -1.275 (grau), Angaben in Millionen Euro p.a.

Foto: Bundesregierung

Insgesamt gab es 201 Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die unter die Bürokratiebremse fallen (Abbildung 2). Dazu gehören 121 Initiativen, welche die Wirtschaft mit 542 Millionen Euro pro Jahr belasten. Demgegenüber stehen 80 Vorhaben, die zu einem Abbau von laufendem Erfüllungsaufwand um 1.816 Millionen Euro führten. Die größten Entlastungen („out“) wurden dabei in Themenfeldern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit –840 Millionen Euro und des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) mit –585 Millionen Euro umgesetzt. Von den elf Ressorts, die Erfüllungsaufwand generiert haben, ist es sieben gelungen, ihren Aufwand selbst zu kompensieren. Nur vier Bundesministerien haben bisher keine zumindest ausgeglichene Bilanz erzielen können.

??? (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

One in, one out Gesamtbilanz nach Ressorts (14.03.2018–31.12.2020)

One in, one out-Gesamtbilanz nach Ressorts (14.03.2018–31.12.2020)

Tabelle grau, Anzahl der relevanten Regelungsvorhaben belastend insgesamt 121, Anzahl der relevanten Regelungsvorhaben entlastend insgesamt 80, In insgesamt 541,8, Out insgesamt 1.816,4, Saldo 19. LP -1.274,6, Saldo 18. LP -1.871, Summe 18. und 19. LP -3.145,7, Angaben in Mio. Euro

Foto: Bundesregierung

Betrachtet man nur die Rechtsetzung im Jahr 2020, gibt es 93 Vorhaben, bei denen sich Belastungen und Entlastungen nahezu die Waage halten. Im Saldo wurden 0,2 Millionen Euro an Erfüllungsaufwand im vergangenen Jahr abgebaut. Die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze hat beispielsweise zu einem Out von 114 Millionen Euro geführt, während das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ein In von 117 Millionen Euro verursacht hat.

Die One in, one out-Regel wird nicht auf alle von der Bundesregierung verabschiedeten Vorhaben angewendet. Ausnahmen gehen dabei vor allem auf die nationale Umsetzung von EU-Recht zurück. Innerhalb der 19. Legislaturperiode wurde die Wirtschaft dadurch zusätzlich um 594 Millionen Euro belastet und um 62 Millionen Euro entlastet. Mit der Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen wurden beispielsweise von der EU beschlossene Emissionsanforderungen umgesetzt, die 107 Millionen Euro Erfüllungsaufwand verursachen. Abbildung 3 zeigt jedoch, dass selbst unter Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände die Unternehmen um –743 Millionen Euro im Bilanzierungszeitraum entlastet wurden.

??? (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

One in, one out unter Einbeziehung von Be- und Entlastungen aus der 1 : 1-Umsetzung von EU-Vorgaben; Bilanz für die Bundesregierung der 19. Legislaturperiode (14.03.2018–31.12.2020)

One in, one out unter Einbeziehung von Be- und Entlastungen aus der 1 : 1-Umsetzung von EU-Vorgaben; Bilanz für die Bundesregierung der 19. Legislaturperiode (14.03.2018–31.12.2020)

Drei-Säulen-Diagramm, In = 1.136 (rot), Out = -1.879 (grün), Überschuss = -743 (grau), Angaben in Euro p.a.

Foto: Bundesregierung

Was ist die Bürokratiebremse?
Die Bürokratiebremse für die Wirtschaft ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Ziel ist es, den Anstieg von Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft zu begrenzen.

Die sogenannte One in, one out-Regel gilt grundsätzlich für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auswirken.

Ausnahmen sind nur vorgesehen für Vorhaben, die

- EU-Vorgaben, internationale Verträge, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs jeweils 1 : 1 umsetzen,

- der Abwehr erheblicher Gefahren dienen oder

- zeitlich begrenzte Wirkung (maximal ein Jahr) haben.

Dabei soll jedes Bundesministerium in gleichem Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbauen. Im Regelfall sollen Entlastungsmaßnahmen binnen eines Jahres vorgelegt werden.

Ist ein Ministerium nicht in der Lage, neue Belastungen in der 19. Legislaturperiode zu kompensieren, kann ein anderes Ministerium die Kompensation übernehmen. Wenn auch dadurch kein Ausgleich möglich sein sollte, kann das Ministerium nach Vortrag und plausibler Begründung im Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau auf ein Altguthaben aus der vergangenen Legislaturperiode zugreifen.