Hochwasserhilfe durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Hochwasser in Deutschland Hochwasserhilfe durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Um die Folgen der Hochwasserkatastrophe zu bewältigen, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben leistet – wie schon bei der mietzinsfreien Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Maßnahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie – auch jetzt einen Beitrag zur schnellen und unbürokratischen Hilfe und Unterstützung. 

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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) kann im Rahmen einer vom Bundesministerium der Finanzen erteilten Ausnahmegenehmigung den betroffenen Landkreisen, Städten und Gemeinden sowohl Unterkünfte/Wohnungen als auch Gewerbehallen, Lagerräume, Freiflächen und vorhandenes Mobiliar für die vorübergehende Nutzung mietzinsfrei zur Verfügung stellen. Auf diese Weise wird den in Notlage geratenen Menschen vor Ort unmittelbar und flexibel geholfen.

Die jeweiligen Verwaltungen in den betroffenen Gebieten von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen können ihre Bedarfsanfrage an folgende E-Mail-Adresse senden: vs-sek@bundesimmobilien.de.

Die BImA informiert zur Hochwasserhilfe auch auf ihrer Homepage .