Kampf gegen Rechtsextremismus

Zweite Sitzung des Kabinettausschusses Kampf gegen Rechtsextremismus

Zum zweiten Mal ist der Kabinettausschuss "zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus" unter Vorsitz der Bundeskanzlerin zusammengekommen. Mit dem Kabinettausschuss unterstreicht die Bundesregierung die erhebliche politische Bedeutung, die sie dem Kampf gegen den Rechtsextremismus beimisst.

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Teilnehmer einer Mahnwache anlässlich des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) halten Kerzen und Plakate mit der Aufschrift "Gegen Rechtsextremismus" in den Händen.

Rechtsextremismus und Rassismus haben keinen Platz in Deutschland. 

Foto: picture alliance/dpa/Swen Pförtner

Warum wurde der Ausschuss eingesetzt?

Das Kabinett hatte am 18. März 2020 entschieden, diesen Kabinettausschuss einzurichten. Mit ihm möchte sie die Umsetzung des am 30. Oktober 2019 beschlossenen Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität begleiten. Der Ausschuss wird darüber hinaus weitere, auch präventive, Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung insbesondere von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, und weiteren Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Deutschland vorbereiten. 

Vom Rechtsextremismus geht derzeit die größte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit in Deutschland aus. 

Was ist das Ziel?

Ziel des Kabinettausschusses ist es, bis Herbst dieses Jahres - in Ergänzung zu den bereits bestehenden Maßnahmen - weitere konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu entwickeln.

Womit hat sich der Ausschuss heute beschäftigt?

Wichtigster Tagesordnungspunkt der zweiten Sitzung war eine Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, insbesondere von Migrantenorganisationen, und der Wissenschaft. Zur Vorbereitung dieser Anhörung fanden in den vergangenen Tagen bereits Voranhörungen statt. Zudem wurde letzte Woche ein hochrangiges Bund-Länder-Treffen durchgeführt. Darüber hinaus berichtete der Bundesinnenminister zum Stand der Arbeiten an Studien beziehungsweise sonstigen Untersuchungen zu extremistischen Einstellungen in Behörden.

Wer hat teilgenommen?

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat den Kabinettausschuss als Vorsitzende geleitet. Stellvertreter ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Weitere Mitglieder des Gremiums sind der Bundesinnenminister als so genannter Beauftragter Vorsitzender, der Außenminister, die Bundesjustizministerin, die Verteidigungsministerin, die Bundesfamilienministerin, die Bundesbildungsministerin, der Chef des Bundeskanzleramtes, die Integrationsbeauftragte, die Kulturstaatsministerin und der Regierungssprecher.

Weitere Mitglieder der Bundesregierung können einbezogen werden, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind.

Als ständige Gäste nehmen der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus teil.

Worum ging es bei der ersten Sitzung des Ausschusses im Mai?

Am 20. Mai 2020 tagte das Gremium zum ersten Mal. Zu Beginn der Sitzung wurde eine Bestandsaufnahme der bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vorgenommen. Besprochen wurde auch der Umsetzungsstand des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. Oktober 2019.

Außerdem wurden erste Überlegungen zur Weiterentwicklung und Verstärkung der Präventionsarbeit von Bundesinnen- und dem Bundesfamilienministerium vorgestellt und diskutiert. Hintergrund ist die Frage, wie und mit welchen Maßnahmen die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus durch die Bundesregierung weiter gestärkt werden kann.

Wie geht es nun weiter?

Der Kabinettausschuss wurde unbefristet eingesetzt. Er tagt also längstens bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode. Für dieses Jahr sind noch zwei weitere Sitzungen geplant. Bis zur dritten Sitzung soll ein konkreter beschlussfähiger Maßnahmenkatalog entwickelt werden.

Am Ende des ersten Quartals 2021 soll die vierte Sitzung des Kabinettausschusses stattfinden, in dem ein abschließender Bericht beschlossen und sodann dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird.