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Regelsätze sollen deutlich steigen

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Sozialhilfe und Bürgergeld Regelsätze sollen deutlich steigen

Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, soll ab Januar 2024 mehr Geld bekommen. Alleinstehende Erwachsene sollen 563 Euro im Monat erhalten – 61 Euro mehr als bisher. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums zur Kenntnis genommen.

3 Min. Lesedauer

Eine Kassiererin gibt einer Kundin Wechselgeld an der Kasse eines Supermarktes.

Die Regelsätze des Bürgergeldes steigen zum 1. Januar 2024, damit die Empfängerinnen und Empfänger ihren Lebensunterhalt sichern können. 

Foto: picture alliance/dpa

Zum 1. Januar 2024 sollen die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld deutlich steigen – um gut zwölf Prozent. Ebenso sollen sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa zwölf Prozent erhöhen.

Auch die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz sollen entsprechend angepasst werden, sofern diese Leistungen als Geldleistung gewährt werden. Das geht aus einer Verordnung des Bundessozialministeriums zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen hervor, die das Bundeskabinett am Mittwoch zur Kenntnis genommen hat. Der Bundesrat muss der Verordnung abschließend zustimmen.

Anspruch auf Sozialhilfe (der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben hilfebedürftige Menschen, die aufgrund des Alters oder Krankheit nicht arbeiten können. Anspruch auf Bürgergeld (der Grundsicherung für Arbeitssuchende) haben Menschen, die trotz umfassender Bemühungen keine Arbeit finden oder mit ihrer Arbeit so wenig verdienen, dass ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist.

Deutliche Erhöhung durch neues Bürgergeld

Unsere Verfassung gibt vor, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert sein muss. Wer in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat deshalb Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst – auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung.

Warum sich die Regelbedarfe im kommenden Jahr so deutlich erhöhen, hat mit der Einführung des Bürgergeldes Anfang des Jahres zu tun. Im Zuge der Reform wurden die Berechnungen der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt. Hintergrund waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise.

Was neu ist: Die Preisentwicklungen werden nun früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Entsprechend wurden die Regelbedarfe bereits zum 1. Januar dieses Jahres erhöht: für einen alleinstehenden Erwachsenen etwa um 53 Euro auf 502 Euro.

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das ALG II, bekannt als „Hartz IV“, abgelöst. Mit seiner Einführung hat die Bundesregierung eine große Sozialreform auf den Weg gebracht: Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Ziel ist vor allem, sie in dauerhafte Jobs zu vermitteln.

Mehr Geld für Schulbedarf

Die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf erhöht sich auch um gut zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Füller, Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte oder Bastelmaterial.

Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil der Bildungs- und Teilhabeleistungen, dem sogenannten Bildungspaket . Diese Leistungen kommen besonders für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Außerdem kommen sie denjenigen zugute, deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Wie funktioniert die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe?

Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Diese Berechnung ist gesetzlich vorgegeben.

Grundsätzlich festgelegt werden die Regelsätze auf Grundlage einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt. Die jetzige Anpassung der Regelbedarfe bezieht sich auf die Ergebnisse der Stichprobe von 2018. Aktuell findet in diesem Jahr noch bis Dezember eine EVS statt. In den Jahren, in denen noch nicht die Ergebnisse einer neuen Stichprobe vorliegen, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen. Das ist bei der jetzigen Anpassung der Fall.

Wie werden die Regelbedarfe ermittelt? Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

So sollen die Regelsätze in der Sozialhilfe und im Bürgergeld steigen:

seit 1.1.2023
ab 1.1.2024
Erhöhung
Alleinstehende/Alleinerziehende
(Regelbedarfstufe 1)
502 Euro
563 Euro
+61 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften
(Regelbedarfstufe 2)
451 Euro
506 Euro
+55 Euro
Volljährige in Einrichtungen
(Regelbedarfstufe 3)
402 Euro
451 Euro
+49 Euro
Jugendliche von 14-17 Jahre
(Regelbedarfstufe 4)
420 Euro
471 Euro
+51 Euro
Kind von 6-13 Jahre
(Regelbedarfstufe 5)
348 Euro
390 Euro
+42 Euro
Kind von 0-5 Jahre
(Regelbedarfstufe 6)
318 Euro
357 Euro
+39 Euro