Pflege
Das Pflegestudium wird attraktiver: Eine Ausbildungsvergütung für Studierende sowie die vereinfachte Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind nur zwei der neuen Regelungen.
1 Min. Lesedauer
Damit sich mehr Menschen für einen Beruf in der Pflege entscheiden, wird das Studium attraktiver: Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz schließt die Bundesregierung Regelungslücken bei der Ausbildungsvergütung und stärkt die Attraktivität der akademischen Pflegeausbildung.
Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Pflegestudiumstärkungsgesetz ist nun in Kraft getreten.
Vergütung für Studierende
Das Gesetz enthält Regelungen zur Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung sowie bei der beruflichen Pflegeausbildung. Das Pflegestudium wird als duales Studium ausgestaltet, und Studierende erhalten für die Dauer ihres Studiums eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Auch Studierende, die bereits eine hochschulische Pflegeausbildung auf Grundlage der bisherigen Regelungen begonnen haben, können für die verbleibende Studienzeit eine Ausbildungsvergütung erhalten .
Um die Fachkräftesituation in der Pflege zu verbessern und mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern, sind attraktive Arbeitsbedingungen von entscheidender Bedeutung. Das hatte kürzlich eine Studie des Bundesministeriums für Gesundheit ergeben.
Vereinfachte Anerkennungsverfahren
Das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte wird vereinfacht und vereinheitlicht. Insbesondere der Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen werden bundesrechtlich geregelt .
Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs.
Stärkung der Digitalisierung
Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung an aktuelle Entwicklungen angepasst, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung. Das heißt: In der Ausbildung und im Studium der Pflege werden digitale Unterrichtsformate ermöglicht.
Genderneutrale Berufsbezeichnung
Ein Recht zur Wahl der genderneutralen Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ wird neu eingeführt. Dies gilt sowohl für Personen, die eine Berufsausbildung neu durchlaufen als auch für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.