Paketboten werden dauerhaft besser geschützt

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Im Kabinett beschlossen Paketboten werden dauerhaft besser geschützt

Die Bundesregierung hat das Paketboten-Schutz-Gesetz entfristet. Seit 2019 stellt es sicher, dass Unternehmen in der Paketbranche für ihre Subunternehmer haften, sollten diese die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt zahlen. Nun gilt es dauerhaft.

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Ein Bote stellt Pakete zu.

Paketbote bei der Zustellung: Die Nachunternehmerhaftung hat sich bewährt.

Foto: imago images / Ralph Peters

Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes erfolgt vor dem Hintergrund der positiven Evaluationsergebnisse im vergangenen Jahr. Ein Bericht der Bundesregierung hatte gezeigt, dass der Anteil der regulär sozialversichert Beschäftigten in der Paketbranche seit Inkrafttreten des Gesetzes gestiegen ist. Auch Phänomene wie Scheinselbstständigkeit wurden zurückgedrängt.

Um eine eigene Haftung für die Beitragsschulden ihrer Subunternehmer zu vermeiden, wählen große Paketdienstleister ihre Subunternehmer sorgfältiger aus. „Mit der Entfristung der Paketbotenregelung stellen wir sicher, dass die hart arbeitenden Beschäftigten in der Kurier-, Express- und Paketbranche weiterhin vor Ausbeutung und unfairen Arbeitsbedingungen geschützt werden“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu dem Kabinettsbeschluss. Das Gesetz war zunächst bis Ende 2025 befristet und wäre dann ausgelaufen.

Gesetz soll korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen

Seit Jahren wächst der Online-Handel – und damit auch die Bedeutung der Paketbranche. Aufgrund der hohen Auslastung sind die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dabei kam es immer wieder zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug – zulasten der Beschäftigten.

Um diesen Missständen zu begegnen, hatte die Bundesregierung die sogenannte Nachunternehmerhaftung (auch Generalunternehmerhaftung) 2019 auf die Paketbranche ausgeweitet. In der Fleischwirtschaft und der Baubranche galt dort bereits seit Langem: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab, und sind sie nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, steht der Hauptunternehmer ein.

Das schützt die schwächsten Glieder der Kette – die Menschen in der Paketzustellung. „Es ist unsere Aufgabe, die Solidarität in der Gesellschaft zu sichern und dafür zu sorgen, dass jeder Beschäftigte die ihm zustehende soziale Absicherung erhält“, so Heil. Die Regelung habe sich bewährt und leiste einen „wichtigen Beitrag zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und der sozialen Gerechtigkeit“.

Generalunternehmer können sich von der Haftung befreien. Sie können von den Nachunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen fordern. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen sie aus und bescheinigen damit, dass ein Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat. Im Falle eines Verstoßes ist der Generalunternehmer dann von der Haftung befreit.