5. Soziale Sicherheit verbessern

Die Bundesregierung hat das Rentenpaket auf den Weg gebracht. Damit wird sich die finanzielle Situation vieler Ruheständler verbessern. Für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig Beschäftigte und für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen soll es ab Juli 2014 Verbesserungen bei der Rente geben. Den Bestandteilen des Rentenpakets ist eines gemeinsam: Niemandem wird etwas "geschenkt". Alle, die von den Verbesserungen profitieren, haben es verdient.

Eckpunkte für die Leistungsverbesserungen in der Rente sind:

  • Erziehungszeiten besser anerkennen
    Die Mütterrente verbessert die soziale Absicherung von Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben. Sie erhalten einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihrem bestehenden Rentenanspruch.
  • Vorgezogene Rente
    Beschäftigte, die 45 Jahre gearbeitet haben, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang (bis zum Geburtsjahrgang 1964) um zwei Monate. Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei erst in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.
  • Erwerbsminderung
    Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, werden in der Rentenberechnung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten.
  • Reha-Budget erhöht
    Das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung wird erhöht. Dadurch haben mehr Beschäftigte die Möglichkeit, eine Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen. Wer krank wird, soll sich darauf verlassen können, dass alles getan wird, damit sie oder er wieder auf die Beine kommt.

In Kraft treten sollen die Verbesserungen zum 1. Juli 2014 beziehungsweise das Reha-Budget rückwirkend zum 1. Januar 2014.

Rentenbeitrag bleibt stabil

Der Rentenbeitragssatz für das Jahr 2014 beträgt 18,9 Prozent und bleibt auf dem Niveau von 2013. So haben es Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das sorgt für Stabilität und Planungssicherheit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fonds Heimerziehung Ost aufgestockt

Der Fonds für ehemalige Heimkinder aus der DDR wird auf bis zu 200 Millionen Euro aufgestockt. Darauf haben sich Bund und ostdeutsche Länder verständigt, die die Mittel je zur Hälfte aufbringen. Bis Ende September 2014 können Betroffene ihre Ansprüche anmelden. Mit den Mitteln sollen Folgeschäden aus der Heimunterbringung gelindert werden.

Künstlersozialversicherung auf solidem Fundament

Um die Künstlersozialversicherung wieder auf ein solides Fundament zu stellen und den Abgabesatz zu stabilisieren, arbeitet die Bundesregierung an einer gesetzlichen Klarstellung zur Prüfpflicht der Deutschen Rentenversicherung.