4. Energiewende zum Erfolg führen

Bei der Kabinettsklausur in Meseberg hat die Bundesregierung Eckpunkte einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Ziel ist es, die Stromkosten für Wirtschaft und Privathaushalte zu begrenzen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu stärken. Zugleich soll der Anteil Erneuer-barer Energien an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent steigen.

Weitere zentrale Aufgaben sind die Versorgungssicherheit, ein zukunftsfähiger Strommix, bessere Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung, die Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie, die Weiterentwicklung der Netzreserve, die Modernisierung der Verteilernetze, die Beschleunigung des Netzausbaus sowie die Vollendung des Energiebinnenmarkts.

Verhandlungen über EEG-Prüfverfahren der EU

Die Bundesregierung verhandelt seit Dezember 2013 mit der Europäischen Kommission über die Entlastungen, die das EEG deutschen Unternehmen bei der Umlage für die Ökostrom-Förderung gewährt. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass die Entlastungsregeln im EEG keine staatliche Beihilfe darstellen und mit EU-Recht vereinbar sind. Sie hat ausführlich zum Prüfverfahren Stellung genommen und eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, um den eigenen Rechtsstandpunkt zu wahren.