Neues Bundeszentrum Weidetiere und Wolf

Biodiversität Neues Bundeszentrum Weidetiere und Wolf

Lösungen und Möglichkeiten für eine gute Koexistenz erarbeiten – das ist die Aufgabe des neu gegründeten „Bundeszentrum Weidetiere und Wolf“ in Eberswalde. Landwirtschaftsministerin Klöckner möchte damit Konflikte entschärfen – „beide haben Anspruch auf Schutz“, betonte sie.

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Ein europäischer Wolf in der Natur.

Die Zahl der in Deutschland lebenden Wölfe nimmt zu.

Foto: mauritius images / Wittek

Der Wolf hat nach Deutschland zurückgefunden. Im Frühjahr 2000 wurden in Sachsen erstmals wieder freilebende Wolfswelpen geboren. 2020 lebten 128 Rudel, 38 Paare und 9 territoriale Einzeltiere in Deutschland. In diesem Jahr wurden bereits 112 Rudel und 8 territoriale Einzeltiere bestätigt. Die meisten Rudel leben in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Das ist ein herausragender Erfolg für den Artenschutz – und zugleich eine Herausforderung für Weidetierhalter, für die Jagd oder auch den Tourismus.

Bundeszentrum soll Konflikte entschärfen

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte bei der Eröffnung des neuen Zentrums in Eberswalde: „Wölfe und Nutztiere – beide haben Anspruch auf Schutz. Doch die Anzahl der Wolfsangriffe nimmt drastisch zu – trotz Herdenschutzmaßnahmen. Das verunsichert auch die Menschen vor Ort. Um diesen Konflikt zu entschärfen, habe ich das neue „Bundeszentrum Weidetiere und Wolf“ gegründet“.

Aufgaben des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf

  • Erstellung einer jährlichen, länderübergreifenden Übersicht der angewandten Herdenschutzmaßnahmen sowie Erfassung der dabei dennoch stattgefundenen Übergriffe,
  • Optimierung angewandter Schutzmaßnahmen,
  • Förderung des Dialogs zwischen Weidetierhaltern, den Verbänden des Naturschutzes und der Öffentlichkeit,
  • Entwicklung neuer Forschungsprojekte zu Herdenschutzmaßnahmen,
  • Verbesserung der Verfahren der Entschädigungspraxis,
  • Strategische Überlegungen zur Regulierung des Wolfes aus Sicht der Weidetierhaltung

Zwischen Herausforderung und Schutz

Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland bringt viele positive Wirkungen für das Ökosystem mit sich. In einem  dichtbesiedelten Land wie der Bundesrepublik muss jedoch auch sichergestellt sein, dass Weidetiere wie Schafe, Kühe und Pferde gut geschützt leben können. Denn sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Landschafts- und Naturschutzpflege.

Immer wieder greifen Wölfe Nutztierherden an und reißen vor allem Schafe und Ziegen. Die Zahl der Nutztierschäden stieg von 40 Tieren im Jahr 2006 auf rund 2.900 Tiere in 2019. In Wolfsgebieten kann es zu vermehrter Rudelbildung von Schwarz- und Rotwild kommen. Dies wiederum führt zu erschwerter Bejagung sowie entsprechenden Schäden am Baumbestand.

Sachgerechte Lösungen erforderlich

Im Umgang mit dem Wolf müssen für alle Beteiligten sachgerechte Lösungen gefunden werden, die ökologisch sinnvoll und gesellschaftlich akzeptiert sind.

Dafür sind zur Prävention geeignete Herdenschutzmaßnahmen der Landwirtschaft notwendig. Insbesondere Herdenschutzhunde, Elektrozäune, Wildgatterzaun sowie die Behirtung. Diese Maßnahmen sind kostenintensiv, zeitaufwändig und können nicht in allen Fällen umfassenden Schutz garantieren. So kostet die Anschaffung eines Herdenschutzhundes etwa 4.000 Euro und seine artgerechte Haltung rund 1.000 Euro pro Jahr.

Länder grundsätzlich zuständig

Herdenschutz und die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Regelungen ist vor allem Ländersache. Der Bund unterstützt die Länder dabei, tragbare und sachgerechte Lösungen für präventive Herdenschutzmaßnahmen zu finden. So hat das Bundesumweltministerium bereits 2016 eine Dokumentations- und Beratungsstelle für das Wolfsmanagement (DBBW ) eingerichtet. Sie soll unter anderem die Länder beraten und Daten zur Ausbreitung des Wolfes (Wolfsmonitoring) bundesweit sammeln.

Der Wolf ist nach internationalem und europäischem Naturschutzrecht eine streng zu schützende Tierart. Es ist grundsätzlich verboten, ihn zu fangen oder zu töten.

Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt es, Wölfe zu jagen, wenn sie im Verdacht stehen, Schafe oder andere Nutztiere gerissen zu haben. Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherige Regelung zu unscharf war. Oft ist unklar, welcher Wolf genau Herdentiere gerissen hat. Zudem konnten nicht ohne Weiteres mehrere Tiere aus einem Rudel entnommen werden. Hier wurden die Voraussetzungen gesenkt und festgelegt, welche Personen berechtigt sind, Wölfe zu jagen. So erlaubt beispielsweise das Entstehen eines ernsten Schadens durch den Wolf bereits das Töten des Tieres. Bislang forderte das Gesetz einen erheblichen Schaden.

Auch das Füttern von Wölfen ist verboten. Dies soll verhindern, dass sich Wölfe zu sehr an den Menschen gewöhnen und ihnen zu nahe kommen.