Bafög und Höchstbefristungsgrenze
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt auch viele Studierende sowie befristet angestellte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Um ihnen zu helfen, hat der Bundestag nun die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Erleichterungen beschlossen.
1 Min. Lesedauer
Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in ihrer Qualifizierungsphase befinden, werden die Höchstbefristungsgrenzen verlängert - und zwar um die Zeit, in der es zu pandemiebedingte Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs kommt.
Studentinnen und Studenten, die BAföG-Leistungen bekommen, dürfen ihre Einnahmen mit Tätigkeiten zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie verbessern. Diese werden nicht auf den BAföG-Satz angerechnet.
Beeinträchtigungen unbürokratisch abmildern
"Die Bundesregierung will die pandemiebedingten Beeinträchtigungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schnell und unbürokratisch abmildern und zusätzliche Anreize für BAföG-Geförderte schaffen", sagte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. Beide Regelungen hat das Bundeskabinett am 8. April 2020 auf den Weg gebracht.