Wie erfolgen Rentenanpassungen?

Jährlich prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob und wie stark die Renten anzupassen sind. Grundlage dafür ist, wie sich die Pro-Kopf-Bruttolöhne der Beschäftigten im Vorjahr entwickelt haben. Die Renten werden maßgeblich aus den Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den der Arbeitgeber bezahlt.

Steigen die Löhne, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die Renten. Umgekehrt bedeutet dies aber auch: Wenn die Einkommen der Erwerbstätigen nicht oder nur geringfügig steigen, gibt es auch nicht mehr Rente. Die lohnorientierte Anpassung gibt es bereits seit 1957. Die Rentnerinnen und Rentner nehmen so an der wirtschaftlichen Entwicklung teil.

Schutzklauseln beeinflussen die Rentenanpassungen

Neben der Lohnentwicklung spielt auch eine Rolle, wie viel die Beschäftigten für ihre private Altersvorsorge („Riester-Faktor“) aufwenden. In diesem Jahr dämpft der Riester-Faktor die Rentenerhöhung um 0,65 Prozentpunkte.

Auch das zahlenmäßige Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern beeinflusst die Rentenanpassung („Nachhaltigkeitsfaktor“). Der Nachhaltigkeitsfaktor beträgt in diesem Jahr 2,09 Prozent und trägt zu der deutlichen Rentenerhöhung bei.

Riester-Faktor
Private Altersvorsorge fördert der Staat steuerlich mit der so genannten Riester-Rente. Wollen Beschäftigte die volle staatliche Förderung erhalten, müssen sie seit 2003 einen bestimmten Eigenbetrag ihres Bruttoeinkommens aufwenden. Gegenwärtig beträgt dieser Eigenbeitrag vier Prozent. Die Mehrbelastungen der Beschäftigten hierfür berücksichtigt der Riester-Faktor, um Rentnerinnen und Rentner indirekt hieran zu beteiligen.

Nachhaltigkeitsfaktor
Der 2004 eingeführte Faktor gibt an, wie sich das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern von einem auf das andere Jahr entwickelt. Steigen die Löhne und Gehälter in ausreichendem Maße und damit auch die Zahl der Beitragszahler, erhöhen sich im Folgejahr die Renten. Umgekehrt: wenn die Einkommen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht oder nur geringfügig steigen, gibt es auch kein Plus bei den Renten.

Rentengarantie
Aufgrund der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise hatte die Bundesregierung 2009 die bestehende Schutzklausel um eine "erweiterte Rentenschutzklausel" ergänzt. Rentnerinnen und Rentner müssen allein wegen eines sinkenden Lohnniveaus keine sinkenden Renten befürchten („Rentengarantie“). Hintergrund dieser Entscheidung war die ungünstige Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung 2009 und 2010.

Um die Rentnerinnen und Rentner am Aufschwung in den Jahren 2008 und 2009 teilhaben zu lassen, setzte die damalige Bundesregierung den Riester-Faktor für diese beiden Jahre aus. Die Rentenerhöhungen in diesen beiden Jahren fielen deshalb um jeweils 0,65 Prozentpunkte höher als nach der Rentenformel aus. Die beiden ausgesetzten Stufen werden jeweils bei der diesjährigen Rentenanpassung und bei der Rentenanpassung 2013 nachgeholt. Sie mindern die Rentenerhöhung um jeweils 0,65 Prozentpunkte.