Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung. Eine interaktive Karte zeigt, wohin das Geld fließt.
Durch das Sondervermögens stiegen die Investitionen um mehr als 12 Milliarden Euro – unter anderem für die Modernisierung von Bahnstrecken.
Foto: picture-alliance/dpa/Schütt
Jahrzehntelang wurde zu wenig in die Modernisierung Deutschlands investiert. Mit 500 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wird das nun aufgeholt. Durch die Investitionen soll das Leben der Bürgerinnen und Bürger im Alltag spürbar besser und an vielen Stellen auch einfacher werden.
Eine interaktive Deutschlandkarte zeigt anhand ausgewählter Beispielprojekte, wo das Geld aus dem Sondervermögen ankommt – deutschlandweit und vor Ort.
Ein Überblick über die wichtigsten Fragen:
Kaputte Straßen, marode Brücken, zu langsames Internet: In vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur sind deutliche Mängel offensichtlich. Da die Investitionen im letzten Jahrzehnt gering ausgefallen sind, muss Deutschland nun aufholen. Ziel ist es, das Land zu modernisieren, den Wohlstand zu sichern und mit mehr Wachstum die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Mit den dringend notwendigen Investitionen werden künftige Generationen entlastet, denn sie können auf eine intakte und modernisierte Infrastruktur setzen.
Im März 2025 hat der 20. Deutsche Bundestag mit einer Grundgesetzänderung die Voraussetzung dafür geschaffen, ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro einzurichten.
Das Sondervermögen ermöglicht Rekordinvestitionen. Insgesamt geht es um eines der größten Investitionspakete in der Geschichte Deutschlands. Das Sondervermögen umfasst drei Säulen: 100 Milliarden Euro fließen an die Länder und Kommunen. Weitere 100 Milliarden Euro stehen für Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Der Bund kann für zusätzliche Investitionen auf 300 Milliarden Euro zurückgreifen. Die Mittel aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.
Das Sondervermögen ermöglicht einen Modernisierungsschub für das ganze Land. Das bedeutet zum Beispiel mehr Investitionen in einen zuverlässigen Bahnverkehr, mehr Geld für Verbesserungen der Kindertagesbetreuung und Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung. Wichtige weitere Schwerpunkte sind Forschung, Klimaschutz sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz.
Die Errichtung des Sondervermögens trat rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Seit Oktober 2025 gelten die notwendigen Voraussetzungen für den Einsatz der Mittel. Für die kommenden Jahre haben zudem Planungsbeschleunigung und Bürokratierückbau weiter hohe Priorität, damit die Investitionsmittel schnell fließen und jeder Euro richtig eingesetzt wird – zur Verbesserung der Infrastruktur sowie zur Förderung des Wirtschaftswachstums.
Mit breiter Mehrheit hat sich der Deutsche Bundestag darüber verständigt, welche Investitionen aus dem Sondervermögen finanziert werden können. Die Ausgaben für Investitionen, die im Bundeshaushalt festgehalten sind, müssen zehn Prozent der insgesamt veranschlagten Ausgaben im Bundeshaushalt übersteigen. Dann ist das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllt und erst dann können entsprechende Investitionen aus dem Sondervermögen erfolgen.
Um den Einsatz der Sonderkredite transparent zu machen, hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite eine „Investitionsuhr “ gestartet. Diese macht den Abfluss der Mittel mit monatlich aktuellen Zahlen sichtbar. Die Bundesregierung erarbeitet zudem ein Wirkungsmonitoring zur Erfolgskontrolle. Sie wird so dafür sorgen, dass die zusätzlichen Investitionen effektiv bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen ankommen. Das Bundesfinanzministerium hat außerdem den Investitions- und Innovationsbeirat berufen. Das Gremium entwickelt konkrete Vorschläge, um Investitionen in Deutschland zu beschleunigen. Darüber hinaus erfolgt eine abschließende Erfolgskontrolle nach Ende der Laufzeit des Sondervermögens.
Die Bundesregierung geht mit den neuen Verschuldungsspielräumen im Bundeshaushalt sorgsam um. Um den Haushalt zu konsolidieren, setzt sie auf Wachstumsförderung und plant zusätzliche Sparmaßnahmen. Dazu gehört die Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Einsparungen beim Personal (Ausnahme: Sicherheitsbehörden), Halbierung der Bundesbeauftragten, Einsparungen bei Förderprogrammen, Einsparung bei der Entwicklungshilfe, Bekämpfung von Schwarzarbeit und Umsatzsteuerbetrug.