Staatliche Daten für jeden bereitstellen

Open-Data-Politik der Bundesregierung Staatliche Daten für jeden bereitstellen

Daten des öffentlichen Sektors – wie zum Beispiel Forschungsdaten – für jeden verfügbar machen: Mit dem „Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung eines Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors“ hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Weiterentwicklung der Open-Data-Politik der Bundesregierung beschlossen.

1 Min. Lesedauer

Arbeiten in einem Forschungslabor.

Mit dem neuen Gesetz sollen beispielsweise auch staatliche Daten aus der Forschung durch Unternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft genutzt werden können.

Foto: mauritius images / Bruno Golemac / Alamy

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Ziel ist es, mit diesem neuen gesetzlichen Rahmen die Nutzung staatlicher Daten durch Unternehmen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft zu ermöglichen und damit auch eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle zu gewährleisten. Auch die Verwaltungstransparenz wird damit erhöht. Neu ist daran, dass Regelungen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen – wie das Verbot von Exklusivlizenzen – bei der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors erstmals auch für öffentliche Unternehmen in den Bereichen Wasser, Verkehr und Energie gelten.

Welche Inhalte regelt das Gesetz?

Insbesondere sind nun Forschungsdaten erfasst, außerdem sind unmittelbare Bundesbehörden mit mehr als 50 Beschäftigten (mit wenigen Ausnahmen) zur Benennung von Open-Data-Koordinatoren verpflichtet.

Der gemeinsame Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums ändert die Open-Data-Regelung des Bundes und setzt die neugefasste europäische Richtlinie (Open-Data- und PSI-RL = Public-Sector-Informations-Richtlinie) in deutsches Recht um.

Wie wird die Open-Data-Politik der Bundesregierung weiterentwickelt?

Die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten aus dem öffentlichen Sektor wird gesteigert. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und den Einsatz von Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz. Mit dem Gesetz wird zugleich ein Vorhaben der Datenstrategie der Bundesregierung umgesetzt.

Wie ist das Gesetz in Corona-Zeiten zu sehen?

Neben der Ausweitung der Bereitstellungsverpflichtung auf nahezu sämtliche Behörden des Bundes legt diese Änderung auch besonderes Augenmerk auf die grundsätzliche Einbeziehung von Forschungsdaten in die Bereitstellungpflicht. Damit soll insbesondere auch den Erkenntnissen aus der Corona-Pandemie Rechnung getragen werden. Der neue § 12a EGovG dient somit als wichtiger Anknüpfungspunkt für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors nach dem Datennutzungsgesetz (DNG).

Was ist das neue Datennutzungsgesetz?

Das Datennutzungsgesetz (DNG) löst das bisherige Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) ab. Es vereinheitlicht die Nutzungsbedingungen für Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder unternehmerischer Entscheidung anderen bereitgestellt werden.