Herbst und Corona: Bei Veranstaltungen gilt die 3G-Regel

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Gesetzliche Neuregelungen September 2021 Herbst und Corona: Bei Veranstaltungen gilt die 3G-Regel

Die 3G-Regel soll einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen verhindern. Mehr Frauen sollen in Führungspositionen gelangen. Nachfahren von NS-Verfolgten können die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Diese und weitere Regelungen treten im September in Kraft.

2 Min. Lesedauer

Friseurbesuch mit Maske

Auch beim Friseurbesuch gilt seit dem 23. August: nur geimpft, genesen oder getestet.

Foto: imago images/Laci Perenyi

Gesundheit

Ob Krankenbesuch oder Friseursalon: nur geimpft, genesen oder getestet

Seit dem 23. August gilt die 3G-Regel. Nur Geimpfte, Genesene und Getestete erhalten unter anderem Zutritt zu Veranstaltungen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Innengastronomie. Wer nicht geimpft ist, muss also einen aktuellen Test vorlegen. Bund und Länder wollen so einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Deutschland verhindern.

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Grafik zum Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie

Foto: Bundesregierung

Staatsangehörigkeitsrecht

Unrecht wiedergutmachen

Das Staatsangehörigkeitsgesetz wird geändert. Im Ausland lebende Nachkommen deutscher Nationalsozialismus-Verfolgter, die bislang keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung haben, können künftig leichter die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

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Gleichstellung

Mehr Frauen in Führungspositionen

Bei großen Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind, soll ab vier Vorstandsmitgliedern künftig mindestens eine Frau im Vorstand sein. Denn in den Vorständen deutscher Unternehmen sind Frauen weiterhin kaum vertreten. Bereits seit vier Jahren gilt für Aufsichtsräte eine Frauenquote und die Verpflichtung zur Förderung weiblicher Führungskräfte.

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Verbraucherschutz

Online-Lebensmittelhandel besser überwacht

Der Handel mit Lebensmitteln auf Onlineplattformen wird künftig stärker überwacht. Produkte sollen besser rückverfolgt werden können. Wichtige Teile des Gesetzes sind zum 10. August 2021 in Kraft getreten.

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Weniger Pestizid-Einsatz und Glyphosat Ausstieg bis Ende 2023

Am 8. September 2021 ist die 5. Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft getreten. Sie ist ein wichtiger Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Die Verordnung sieht eine deutliche Reduktion des Pestizid-Einsatzes vor und den Ausstieg aus Glyphosat bis Ende 2023. 

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Umwelt

EU-Energielabel: Neue Energieeffizienzkennzeichnung für Lampen und Leuchten

Ab dem 1. September 2021 werden Leuchten und Lampen wieder in die Klassen A bis G eingeteilt. Die bisherigen Plusklassen A+, A++ und A+++ entfallen. Die Umstellung begann bereits ab März 2021 für Waschmaschinen, Fernseher und Spülgeräte. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.

Familie

Elterngeld bietet noch mehr Freiräume

Studien zeigen, dass sich die meisten Eltern mit kleinen Kindern gleichermaßen um Familie und Beruf kümmern wollen. Das Elterngeld unterstützt sie dabei. Um das Angebot noch flexibler zu machen und somit den Wünschen der Eltern entgegenzukommen hat die Bundesregierung das Elterngeld reformiert.

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Klimaschutzgesetz 2021

Generationenvertrag für das Klima

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Die Gesetzesnovelle tritt am 31. August 2021 in Kraft.

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Inneres

Das Smartphone als Personalausweis

Ein in Kraft getretenes Gesetz ermöglicht nun den sicheren Identitätsnachweis allein mit dem Smartphone. Durch die neuen Regelungen können sich Bürgerinnen und Bürgern mit ihrem Handy ausweisen. Diese Art der Authentifizierung erleichtert es, zum Beispiel ein neues Auto zulassen oder seinen Wohnsitz ummelden. Auch andere Vereinfachungen rücken näher: die digitale Abgabe der Steuererklärung oder die Eröffnung eines Bankkontos.

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Ernährung

EU-weit verschärfte Grenzwerte für Blei und Cadmium in Lebensmitteln

Im Zuge des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung gelten beispielsweise für Säuglingsnahrung, Gewürze, Weine und Salz seit 30. August 2021 an strengere oder zusätzliche Höchstgehalte für Blei. Ab dem 31. August 2021 gibt es neue Cadmium-Grenzwerte für etliche Obst-, Gemüse- und Getreidesorten sowie Ölsaaten.