Neuregelungen im Dezember

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Was ist neu? Neuregelungen im Dezember

Ab Dezember gelten EU-weit gleiche Konditionen beim Online-Einkauf. Bienen sollen durch Verbot von Neonikotinoiden besser geschützt werden. Und die Nachhaltigkeit wird in der öffentlichen Beschaffung eine größere Rolle spielen.

2 Min. Lesedauer

Hand mit Kreditkarte beim Einkaufen am Laptop.

Geoblocking abgeschafft: Online-Einkäufe nun in der gesamten EU möglich.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

1. Verbraucherschutz

EU-weit gleiche Konditionen beim Online-Shopping

Ab dem 3. Dezember müssen Händler aus der EU überall in der EU zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren – egal von wo die Internetseite aufgerufen wurde. Das so genannte Geoblocking wird abgeschafft . Bisher konnten Händler für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu einer Internetseite blockieren oder sie auf eine andere Seite mit schlechteren Konditionen umleiten.

Weitere Informationen zum Online-Shopping

Zum Schutz der Bienen: Verbot von Neonikotinoiden

Ab dem 19. Dezember dürfen Pflanzenschutzmittel mit den drei neonikotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr verkauft und angewandt werden. Im April 2018 hatten die EU-Landwirtschaftsminister beschlossen, dass die drei Wirkstoffe nur noch in Gewächshäusern und nicht mehr auf Äckern genutzt werden dürfen.

Strengere Vorgaben für Erdnussöl in Kosmetik

Bei Allergikern kann Erdnussöl gesundheitliche Probleme auslösen. Deshalb dürfen ab dem 25. Dezember nur noch Produkte mit Erdnussöl verkauft werden, wenn die Mengen allergieauslösender Proteine sehr gering sind. Erdnussöl kann zum Beispiel in Cremes, Lotionen oder Badezusätzen enthalten sein.

Weitere Informationen zu Bestandteilen von Kosmetika

Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest verhindern

Durch Änderungen im Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetz soll die Afrikanische Schweinepest wirksam bekämpft werden. Sollte die Seuche nach Deutschland eingeschleppt werden, müssen Behörden schnell reagieren können. Die dazu notwendigen Regelungen sind bereits am 21. November in Kraft getreten.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

2. Nachhaltigkeitsstrategie

Ökologischen Landbau bis 2030 auf 20 Prozent der Anbaufläche bringen

Am 7. November 2018 hat das Bundeskabinett die aktualisierte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Im Wesentlichen geht es darum, weltweit eine angemessene Ernährung der Menschen zu sichern. Deshalb will die Bundesregierung mehr tun, um gute Regierungsführung weltweit zu unterstützen.

National will sie den Ausbau des ökologischen Landbaus auf 20 Prozent der Anbaufläche bis 2030 erreichen.

Zudem soll mehr Nachhaltigkeit in die öffentlichen Beschaffung einziehen: Der Anteil des Papiers mit Blauem Engel am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung soll 95 Prozent bis 2020 erreichen. Die Kohlendioxid-Emissionen von handelsüblichen Kraftfahrzeugen der öffentlichen Hand sollen sichtbar gesenkt werden.

Weitere Informationen zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie