Ausbruch der Tierseuche verhindern

Afrikanische Schweinepest Ausbruch der Tierseuche verhindern

Die Bundesregierung will die Afrikanische Schweinepest noch wirksamer bekämpfen. Sie hat deshalb Änderungen des Tiergesundheits- und des Bundesjagdgesetzes auf den Weg gebracht. Sollte die Seuche eingeschleppt werden, müssen Behörden schnell reagieren können. Der Bundesrat hat den Gesetzesänderungen zugestimmt. 

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Mit dem neuen Gesetz werden die Befugnisse im Tiergesundheitsgesetz erweitert. Damit soll es den zuständigen Behörden leichter möglich werden,

  • ein vorher zu bestimmendes Gebiet absperren zu können, zum Beispiel durch Zäune, um den Personen- oder Fahrzeugverkehr für bestimmte Gebiete zu beschränken,
  • die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen verbieten oder beschränken zu können, zum Beispiel durch ein Ernteverbot mit dem Ziel, die Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden,
  • eine vermehrte Suche von toten Wildschweinen (Fallwild) anzuordnen, um die Infektion gesunder Tiere zu verhindern, und
  • die Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten zu verstärken.

Zusätzlich sind Entschädigungsregelungen vorgesehen, zum Beispiel bei einem Ernteverbot.

Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes können die Länder Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festlegen - also in der Zeit, die Elterntiere benötigen, um ihren Nachwuchs aufzuziehen.

Ausbruch verhindern hat Priorität

Die Bundesregierung nimmt die Afrikanische Schweinepest sehr ernst. Mitte September 2018, nach dem Auftreten der Tierseuche in Belgien, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: Die Afrikanische Schweinepest stellt seit längerem auch für Deutschland eine Bedrohung dar und unsere Vorbereitungen für den Krisenfall laufen. Die rechtlichen Instrumente liegen vor, um die Afrikanische Schweinepest zu bekämpfen. Mit dem nun beschlossenen Gesetz werden bestehende Maßnahmen ergänzt und der Ausbruch bei Wildschweinen noch effektiver bekämpft.

Die Bundesregierung hat seit 2014 Maßnahmen ergriffen, um der Einschleppung vorzubeugen. Im März 2018 traten Änderungen der  Schweinepest-Verordnung  und der Verordnung über die Jagdzeiten in Kraft, die bei einem eventuellen Auftritt der Seuche ein unverzügliches Eingreifen ermöglichen.

Aktuelle Ausbruchszahlen

Derzeit breitet sich die Afrikanische Schweinepest weiter aus. Nach aktuellen Zahlen des Friedrich-Löffler-Instituts sind von Januar bis Mitte Oktober dieses Jahres im Baltikum, in Bulgarien, Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien, der Ukraine und Belgien 4.236 Fälle bei Wildschweinen und 1.279 Fälle bei Hausschweinen gemeldet worden.

Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2017 gab es in den drei baltischen Staaten, in Polen, Tschechien, Rumänien und der Ukraine 3.892 Fälle bei Wildschweinen und 248 Fälle bei Hausschweinen.