Neue Reiseregelung, aber keine Reisefreiheit 

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1. Januar 1989 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Neue Reiseregelung, aber keine Reisefreiheit 

1. Januar 1989: In der DDR tritt eine neue Reiseregelung in Kraft. Sie macht mehr Verwandtenbesuche im Westen möglich. Nach wie vor kann das SED-Regime allerdings Reiseanträge aus vielerlei Gründen ablehnen. Von echter Reisefreiheit sind die Menschen in der DDR noch weit entfernt.

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Interzonenverkehr im Bahnhof Bebra, Grenzübergangsstelle zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Grenzübergang Bebra

Foto: Bundesregierung/Schaack

Keine Reise ohne Pass und Visum

"Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren", heißt es in Artikel 13 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte". Mit ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen 1973 hat die DDR diese Erklärung anerkannt. Aber das SED-Regime macht keinerlei Anstalten, den Menschen in der DDR das Recht auf Reisefreiheit zu gewähren. Seit 1961 hindern Mauer und Stacheldraht die Menschen daran, ohne staatliche Erlaubnis in den Westen zu reisen. Wer die Grenzanlagen zu überwinden versucht, setzt sein Leben aufs Spiel.

Nach dem Grundlagenvertrag und dem Verkehrsvertrag – beide von 1972 – sind Westreisen aus bestimmten familiären Gründen möglich. In den 1980er Jahren erweitert die DDR die Zahl der Anlässe solcher Verwandtenbesuche. Auch der Kreis der Berechtigten wird größer, indem mehr Verwandtschaftsgrade zugelassen werden. Um endlich mal eine Westreise unternehmen zu können, entdeckt manch einer Onkel und Tanten, die er noch nie im Leben gesehen hat. Die Reiseregelung vom 14. Dezember 1988, die Anfang 1989 in Kraft tritt, dehnt Anlässe und Verwandtschaftsgrade weiter aus.

Nach wie vor ist jede Westreise allerdings mit einer aufwändigen Prozedur verbunden. Anträge sind bei der Volkspolizei zu stellen. Man braucht einen Pass und ein Visum. Und die Volkspolizei kann von der "Arbeitsstelle" eine schriftliche Zustimmung fordern. Gleich zwei lange Paragraphen der Reiseregelung sind den "Versagensgründen" gewidmet – mit derart dehnbaren Bestimmungen, dass die Genehmigungsbehörden kaum Mühe haben, Anträge willkürlich abzulehnen. Das gilt erst recht für "ständige Ausreisen". Zwar sollen sie jetzt auch aus "humanitären Gründen" möglich sein, aber nach wie vor entscheidet das Regime, wer die DDR verlassen kann und wer nicht.

"Reisekader"

Es gibt jedoch auch eine ganze Reihe von DDR-Bürgern, die so gut wie immer, wenn sie wollen, reisen dürfen: die sogenannten Reisekader. Dazu gehören Spitzensportler, Wirtschaftsführer, Politiker, auch manche Wissenschaftler und Künstler. Eine Personengruppe, die in den Augen des SED-Regimes als besonders zuverlässig gilt. Doch auch sie müssen stets ihre Angehörigen in der DDR zurücklassen, wenn sie auf Reisen gehen. Das Regime hat Angst davor, dass sie die Gelegenheit zur "Republikflucht" nutzen könnten. Um das zu verhindern, müssen Verwandte als Geiseln im Lande bleiben.

Die vollständige Reiseregelung: Texte zur Deutschlandpolitik, Reihe III, Band 6, S. 554 ff. (bislang nicht digitalisiert)