Leitfaden für nachhaltig organisierte Veranstaltungen

Mehr Nachhaltigkeit in der Bundesverwaltung Leitfaden für nachhaltig organisierte Veranstaltungen

Für mehr Nachhaltigkeit in der Bundesverwaltung hat die Bundesregierung das bisherige Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit weiterentwickelt und am 25. August 2021 beschlossen. Der darin im Anhang enthaltende Leitfaden für nachhaltige Organisation von Veranstaltungen gibt dabei für den Themenbereich Veranstaltungen die praktischen Handlungsanweisungen.

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Der vorliegende Leitfaden ist für die Bundesverwaltung konzipiert, wobei die enthaltenen Ziele und Maßnahmen auch auf andere Veranstaltungen übertragbar sind.

Der vorliegende Leitfaden ist für die Bundesverwaltung konzipiert, wobei die enthaltenen Ziele und Maßnahmen auch auf andere Veranstaltungen übertragbar sind. 

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Zum Themenbereich Veranstaltungen führt das Maßnahmenprogramm unter Abschnitt V. aus, was allgemein für nachhaltig zu organisierende Veranstaltungen der Bundesverwaltung zu beachten ist. Das betrifft eine interne zentrale Anlaufstelle, die jede Behörde bzw. Einrichtung der Bundesverwaltung einzurichten hat, sowie insbesondere die sicherzustellende Anwendung des Leitfadens für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen von Beginn an und nicht zuletzt die ebenso sicherzustellende Teilnahme an Schulungen und/oder am Erfahrungsaustausch.

Der Leitfaden dient der leichteren Handhabung bei der nachhaltigen Organisation von Veranstaltungen en détail, indem er nahezu alle relevanten Aspekte aufgreift, die Bedeutung erklärt und entsprechende Handlungsanweisungen gibt. Er enthält am Schluss Checklisten, die helfen können, die Übersicht zu behalten.

Das weiterentwickelte Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit gilt für die gesamte Bundesverwaltung, das heißt nicht nur für die unmittelbare, sondern auch für die mittelbare Bundesverwaltung.

Die nachhaltiger zu verwaltenden Themenbereiche umfassen die bis 2030 anzustrebende klimaneutrale Bundesverwaltung, des Weiteren Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften, Mobilität, Beschaffung, Kantinen/ Gemeinschaftsverpflegung, Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung, Gesundheit, Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen und Vereinbarkeit von Familien-Pflegeaufgaben und Beruf, Diversität und eben auch Veranstaltungen.