Unternehmen stärker entlasten

Bürokratieabbau Unternehmen stärker entlasten

Ein zentrales Register und bundeseinheitliche Wirtschaftsnummern – damit will die Bundesregierung Unternehmen weiter von Bürokratie entlasten. Betriebe profitieren, indem sie Daten nicht mehrfach zuliefern müssen, Verwaltungen können effizienter arbeiten. Das Gesetz ist am 15. Juli 2021 im Wesentlichen in Kraft getreten.

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Basisregister

Das Basisregister soll Unternehmern vor einem hohen Bürokratieaufwand durch mehrmaliges Melden von Stammdaten entlasten.

Foto: Ulf Dieter

Was hat die Bundesregierung beschlossen?

Künftig soll beim Statistischen Bundesamt ein Register über Basisdaten von Unternehmen errichtet und betrieben werden. Zur eindeutigen Identifikation erhalten Unternehmen mit Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer. Dafür hat die Bundesregierung nun die gesetzgeberischen Voraussetzungen geschaffen.    

Was verbessert sich dadurch?

Ziel ist es, Unternehmen weiter von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden. Gleichzeitig soll die Regelung dazu beitragen, die Qualität der Registerdaten zu verbessern und ihre Verwaltung durch die Vernetzung der Register effizienter machen.

Die Bundesregierung setzt mit der Regelung eine wichtige Maßnahme aus ihrem 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen um. Nach heutiger Planung könnte das Basisregister für Unternehmensstammdaten bis etwa 2024 betriebsreif sein. Das Entlastungspotenzial wird auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.

Warum ist ein Basisregister nötig?

In Deutschland gibt es rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die weitgehend unabhängig voneinander handeln und sich üblicherweise nicht austauschen. Viele Unternehmen werden in mehreren Registern - teilweise mit sich überschneidenden Daten und verschiedenen Identifikationsnummern - geführt. Dieses System ist fehleranfällig, zeitaufwändig und hoch bürokratisch.