Schengener Abkommen

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Am 14. Juni 1985 trafen im luxemburgischen Schengen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande ein Übereinkommen, dessen Zielsetzung lautete: "Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden". Am 19. Juni 1990 wurde das Schengener Durchführungsübereinkommen unterzeichnet.

Den fünf Gründerstaaten schlossen sich in rascher Folge an: Italien (1990), Portugal und Spanien (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995), Dänemark, Finnland und Schweden (1996).

Nicht nur Unionsbürgerinnen und -bürger, sondern auch Angehörige von Drittstaaten profitieren von der neuen Reisefreiheit. Allerdings unter einer Bedingung: Sie müssen ein Aufenthaltsrecht in einem dieser "Schengen-Staaten" haben. Bürger aus Drittstaaten, die nicht in einem Schengen-Land leben, sondern dort nur ihre Ferien verbringen, brauchen nur noch ein einziges Visum. Dieses Visum wird von einem Schengen-Staat ausgestellt und ist dann für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt in allen Vertragsstaaten gültig.

Das Durchführungsübereinkommen zum Schengener Abkommen trat am 26. März 1995 in Kraft. Im Laufe der Jahre schlossen sich alle Länder dem Abkommen an.

Am 25. März 2001 fielen die Personenkontrollen auch an den Grenzen der nordischen Staaten Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden weg. Mit Norwegen und Island sind zwei Staaten, die nicht zur EU gehören, am Schengen-System beteiligt. Großbritannien und Irland nehmen in eingeschränktem Umfang teil. Sie beteiligen sich an der polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit. 

Am  21. Dezember 2007 fielen die Grenzkontrollen zu folgenden Ländern: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Als weiteres Nicht-EU-Land ist die Schweiz und Liechtenstein seit Dezember 2008 dabei. Da die Schweiz aber nicht nicht zum EU-Zollgebiet gehört, finden weiter Warenkontrollen statt.

Mit den vier Nicht-EU-Ländern Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz sind es dann insgesamt 26 Staaten Europas, die im sogenannten Schengenraum die Grenzkontrollen abgeschafft haben. Bulgarien, Rumänien und Zypern erfüllen noch nicht die Voraussetzungen für die Abschaffung der Grenzkontrollen. Kroatien will 2015 dem Schengenraum beitreten.

Der Schengen-Standard

Da die Abschaffung von Binnengrenzkontrollen nicht zu Sicherheitseinbußen führen darf, haben die Schengen-Staaten Ausgleichsmaßnahmen vereinbart, die den sog. Schengen-Standard bilden. Hierzu zählen:

  • Harmonisierung und Verstärkung des Außengrenzschutzes. Dies bedeutet, dass die Vertragsstaaten an ihren jeweiligen Schengenaußengrenzen die Kontrolle und Überwachung nach gemeinsamen, hohen Schengen-Standards durchführen.
  • Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (z. B. dürfen die Polizeien verdächtige Personen über die Binnengrenzen observieren oder ihnen nacheilen).
  • Einrichtung eines automatisierten Personen- und Sachfahndungssystems, das sog. Schengener Informationssystem.
  • Regelungen zum Datenschutz im Hinblick auf den Austausch personenbezogener Daten.
  • Angleichung des Waffenrechts im Hinblick auf Erwerb, Verbringen und Besitz von Feuerwaffen (Europäischer Feuerwaffenpass).
  • Vereinbarung einer grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit, z. B. durch gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen und Verbot der Doppelbestrafung.
  • Gemeinsame Visa- und Asylpolitik (z. B. Einführung des sog. Schengen-Visums).

Die zentrale Datenbank des Schengeninformationssystem (SIS) ist eine der wichtigsten Maßnahmen. Es handelt sich dabei um ein automatisiertes Personen- und Sachfandungssystem und befindet sich in Straßburg. Es sorgt dafür, dass alle nationalen Polizeien über die gleichen Informationen verfügen.

Das Schengener Abkommen hatte von Beginn an eine wichtige Modellfunktion für die gesamte EU. Mit dem Vertrag von Amsterdam ist das Abkommen in den einheitlichen institutionellen Rahmen der Union einbezogen worden. Das freie Überqueren der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten wurde damit zum EU-Recht.

Stand: März 2015