Im Rat der Europäischen Union sind die einzelnen Mitgliedstaaten durch die jeweiligen Fachminister ihrer Regierungen vertreten. Der Ministerrat wechselt seine Zusammensetzung je nach Beratungsgegenstand: So treffen sich im "Allgemeinen Rat" die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten, die Verkehrsminister bilden den "Verkehrsrat", die Umweltminister den "Umweltrat".
Der Rat der Europäischen Union darf nicht mit dem Europäischen Rat, dem Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs, verwechselt werden. Sitz des Rates ist Brüssel. Rat und Parlament beschließen gemeinsame die europäischen Gesetze. (Gesetzgebungsverfahren).
Vorsitz des Rates
Der Vorsitz im Rat wechselt jeweils am 1. Januar und am 1. Juli mit der EU-Ratspräsidentschaft. Welcher Mitgliedstaat den Vorsitz ausübt, wird vom Europäischen Rat bestimmt. Er achtet dabei darauf, dass kleine und große Mitgliedstaaten sich abwechseln. Man nimmt auch Rücksicht auf nationale Wahlen.
Reihenfolge der EU-Präsidentschaften bis 2020
Spanien | Januar - Juni | 2010 |
Belgien | Juli - Dezember | 2010 |
Ungarn | Januar - Juni | 2011 |
Polen | Juli - Dezember | 2011 |
Dänemark | Januar - Juni | 2012 |
Zypern | Juli - Dezember | 2012 |
Irland | Januar - Juni | 2013 |
Litauen | Juli - Dezember | 2013 |
Griechenland | Januar - Juni | 2014 |
Italien | Juli - Dezember | 2014 |
Lettland | Januar - Juni | 2015 |
Luxemburg | Juli - Dezember | 2015 |
Niederlande | Januar - Juni | 2016 |
Slowakei | Juli - Dezember | 2016 |
Malta | Januar - Juni | 2017 |
Vereinigtes Königreich | Juli - Dezember | 2017 |
Estland | Januar - Juni | 2018 |
Bulgarien | Juli - Dezember | 2018 |
Österreich | Januar - Juni | 2019 |
Rumänien | Juli - Dezember | 2019 |
Finnland | Januar - Juni | 2020 |
Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten", in dem die Außenminister oder ihre Vertreter zusammenkommen, ist die wichtigste Ratsformation. Nur der Allgemeine Rat koordiniert die Ratsarbeit insgesamt und bereitet die Tagungen des Europäischen Rates vor. Daneben übt er seine gesetzgeberischen und politischen Aufgaben als Entscheidungsgremium für die EU-Außenbeziehungen aus.
Der Rat wird von einem Generalsekretariat und dem "Ausschuss der ständigen Vertreter" in seiner Arbeit unterstützt. "Ständige Vertreter" sind die Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU. Der Ausschuss bereitet die Ratstagungen vor. Hierher gelangen die Gesetzesentwürfe der Europäischen Kommission. Denn nur sie darf in der EU Gesetzesentwürfe vorlegen (Initiativrecht).
Herrscht im Ausschuss (und in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament) Einigkeit, ist die Entscheidung der Minister nur noch Formsache. In vielen Fällen jedoch müssen die Minister selbst einen Kompromiss erarbeiten. Dabei werden im Rat natürlich auch nationale Interessen vertreten. Hier gilt es daher, die unterschiedlichen Wünsche und Auffassungen der Mitgliedstaaten durch Kompromisse auf einen europäischen Kurs zu bringen.
Der Rat kann Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig fassen. Die Verträge der Union legen fest, für welche Bereiche welches Abstimmungsverfahren benutzt wird. Bei einstimmigen Beschlüssen hat jedes Land eine Stimme. Bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit werden die Stimmen der Länder je nach Bevölkerungsgröße unterschiedlich gewichtet. Deutschland hat zum Beispiel 29 Stimmen, die Niederlande 13 und Malta 3.
Mit dem Vertrag von Lissabon werden fast alle Politikfelder dem Mehrheitsprinzip unterworfen. Dabei muss im Rat immer eine Mehrheit der europäischen Bevölkerung vorliegen. Ab dem 1. November 2014 müssen die Beschlüsse mit doppelter Mehrheit gefasst werden. Konkret müssen 55 Prozent der Mitgliedsländer zustimmen, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Jedes Mitgliedsland erhält ab November 2014 eine Stimme. Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Länder erforderlich. Bis 2017 kann ein Mitgliedsland beantragen, nach der Regelung der qualifizierten Mehrheit abzustimmen.
Land | Stimmen | 1. Nov. 2014 | Land | Stimmen | 1. Nov. 2014 |
Deutschland | 29 | 1 | Bulgarien | 10 | 1 |
Frankreich | 29 | 1 | Österreich | 10 | 1 |
Großbritannien | 29 | 1 | Schweden | 10 | 1 |
Italien | 29 | 1 | Finnland | 7 | 1 |
Polen | 27 | 1 | Litauen | 7 | 1 |
Spanien | 27 | 1 | Slowakei | 7 | 1 |
Rumänien | 14 | 1 | Dänemark | 7 | 1 |
Niederlande | 13 | 1 | Kroatien | 7 | 1 |
Belgien | 12 | 1 | Irland | 4 | 1 |
Portugal | 12 | 1 | Slowenien | 4 | 1 |
Tschechische Republik | 12 | 1 | Estland | 4 | 1 |
Ungarn | 12 | 1 | Zypern | 4 | 1 |
Griechenland | 12 | 1 | Lettland | 4 | 1 |
Luxemburg | 4 | 1 | |||
Malta | 3 | 1 |
Stand: Oktober 2014