Hätten Sie's gewusst?

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Seit wann ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbindlich anzuwenden?

Richtig! Die DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. In Kraft getreten ist sie bereits im Mai 2016. Es gab also eine zweijährige Übergangszeit.

Leider falsch. Tatsächlich gilt die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 verbindlich. Zuvor gab es eine zweijährige Übergangszeit. In Kraft getreten ist sie nämlich bereits im Mai 2016.

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Um welchen zentralen Begriff dreht sich die DSGVO

Richtig. Im Zentrum der DSGVO stehen die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Darunter fallen beispielsweise Name und Vorname, Geburtsdatum und IP-Adresse. Eine detaillierte Bestimmung der personenbezogenen Daten findet sich in Artikel 4 der DSGVO .

Leider falsch. Im Zentrum der DSGVO stehen die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Darunter fallen beispielsweise Name und Vorname, Geburtsdatum und IP-Adresse. Eine detaillierte Bestimmung der personenbezogenen Daten findet sich in Artikel 4 der DSGVO .

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Wann müssen Verbraucher darüber informiert werden, zu welchem Zweck ihre Daten gespeichert werden?

Richtig: Nutzer müssen vor der Datenerhebung darüber informiert werden, welche Daten sie preisgeben sollen, zu welchem Zweck diese verwendet werden, wie lange sie gespeichert und an wen sie übermittelt werden. 

Leider falsch. Unternehmen sind verpflichtet, die Nutzer noch vor der Datenerhebung darüber zu informieren, welche Daten diese preisgeben sollen, zu welchem Zweck sie verwendet werden, wie lange sie gespeichert und an wen sie übermittelt werden. 

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Was können Nutzer tun, wenn falsche oder fehlerhafte Daten über sie gespeichert sind?

Richtig: Nutzer haben ein umfangreiches Auskunftsrecht. Jederzeit können sie bei der datenverarbeitenden Stelle um Auskunft über alle Daten bitten, die über sie gespeichert sind. Stellen sie fest, dass diese Daten falsch oder fehlerhaft sind, können sie eine Berichtigung oder eine Löschung verlangen.

Das stimmt so nicht. Nutzern steht ein umfangreiches Auskunftsrecht zur Verfügung. Demnach können sie jederzeit bei der datenverarbeitenden Stelle um Auskunft über alle Daten bitten, die über sie gespeichert sind. Stellen sie fest, dass falsche oder fehlerhafte Daten vorliegen, können sie eine Berichtigung oder eine Löschung verlangen.

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Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO

Richtig! Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die DSGVO können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. 

Leider falsch. Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die DSGVO können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. 

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Wer beaufsichtigt die Einhaltung der DSGVO?

Richtig! Die DSGVO sieht vor, dass jeder Mitgliedsstaat mindestens eine unabhängige Behörde zu diesem Zweck einrichtet.

Leider falsch. Zu diesem Zweck muss jeder Mitgliedsstaat mindestens eine unabhängige Behörde einrichten. Das sieht die DSGVO vor.

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Wie heißt die maßgebliche oberste Bundesbehörde zur Umsetzung und Überwachung der DSGVO in Deutschland?

Richtig! In Deutschland ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit maßgeblich für die Überwachung und Durchsetzung der DSGVO und des BDSG sowie sonstiger Vorschriften über den Datenschutz zuständig. Seit dem 7. Januar 2019 hat Ulrich Kelber dieses Amt inne.


Die Institution des Datenschutzbeauftragten besteht übrigens seit 1978 und hieß zuvor "Bundesbeauftragter für den Datenschutz".

Das stimmt so nicht. 

In Deutschland ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit maßgeblich für die Überwachung und Durchsetzung der DSGVO und des BDSG sowie sonstiger Vorschriften über den Datenschutz zuständig. Seit dem 7. Januar 2019 hat Ulrich Kelber dieses Amt inne.


Die Institution des Datenschutzbeauftragten besteht übrigens seit 1978 und hieß zuvor "Bundesbeauftragter für den Datenschutz".

Ergebnis

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