Die digitale Brieftasche kommt

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Nach Kabinettsbeschluss
Die digitale Brieftasche kommt

Mit dem Digitale Identitätengesetz schafft die Bundesregierung die rechtliche Grundlage für die Nutzung der EUDI-Wallet in Deutschland. Die digitale europäische Brieftasche wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich zuverlässig und sicher online auszuweisen. 

Bundesdigitalminister Wildberger am Redepult im Ministerium

Bundesdigitalminister Wildberger bei der Präsentation der EUDI-Wallet „d-you“: Ab Januar 2027 sollen Dokumente auf dem Smartphone gespeichert werden können.

Foto: picture alliance/dpa

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Digitale Identitätengesetz (DIdG) beschlossen und damit den Weg für die Einführung der EUDI-Wallet bereitet. Mit ihr können Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente nutzen. Das erleichtert zahlreiche Alltagsprozesse und funktioniert europaweit.

Was ist die EUDI-Wallet

Die Europäische Brieftasche für die digitale Identität – kurz EUDI-Wallet – ist die digitale Brieftasche auf dem Smartphone. Sie speichert, verwaltet und validiert verschiedene persönliche Nachweise. Beispielsweise wird der Personalausweis als „digitaler Zwilling“ in der Wallet hinterlegt sein. Perspektivisch können immer mehr persönliche Dokumente, wie die Geburtsurkunde, der Führerschein oder auch Fahrtickets abgespeichert werden. Nutzerinnen und Nutzer können sich damit elektronisch ausweisen oder Nachweise erbringen.

Welche Vorteile bringt die digitale Brieftasche?

Bürgerinnen und Bürgern steht künftig ein zentraler und vertrauenswürdiger Zugang für Verwaltungsdienstleistungen, Bankgeschäfte oder Online-Verträge zur Verfügung – ohne zusätzliche Identifikationsverfahren. Viele solcher Vorgänge lassen sich dann schneller und einfacher erledigen. Die Anwendung ermöglicht sichere und nahtlose elektronische Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Verwaltungen, und zwar grenzüberschreitend in der gesamten Europäischen Union.

Auch Unternehmen können Kundinnen und Kunden mithilfe der Wallet sicher identifizieren und europaweit neue Geschäftsmodelle entwickeln. Das ist ein echter Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für den Binnenmarkt in Europa.

Wie heißt die Wallet in Deutschland? 

Die deutsche Wallet hat einen eigenen Namen: d-you. Den Namen und das Logo für die staatliche digitale Brieftasche gab Bundesdigitalminister Karsten Wildberger am 9. September bekannt. Die Bezeichnung d-you bringt die zentrale Idee der Wallet auf den Punkt. Das „d“ steht für digital und für Deutschland. Und das „you“ stellt die Nutzerinnen und Nutzer in den Fokus. „Mit d-you entwickeln wir eine digitale Anwendung, die echten Mehrwert bietet, den Menschen in den Mittelpunkt stellt und Vertrauen schafft“, so Minister Wildberger.   

Wann startet d-you? 

Die deutsche EUDI-Wallet startet Anfang Januar 2027 mit 40 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Sie bringen Anwendungen und Services mit, die zum Go-live tatsächlich verfügbar sein sollen. So soll es direkt möglich sein, das Alter nachzuweisen, rechtssicher Verträge abzuschließen oder ein Bankkonto zu eröffnen.

Bin ich verpflichtet, die digitale Brieftasche zu nutzen?

Nein. Die Wallet wird kostenlos und freiwillig nutzbar sein. Analoge Dienste bleiben weiterhin bestehen.    

Werden meine Daten geschützt, wenn ich die EUDI-Wallet nutze?

Ja. Mit der EUDI-Wallet wird es erstmals in Europa ein in allen Mitgliedstaaten geltendes, sicheres digitales Identifikationsmittel geben. Die zugrundliegende EU-Verordnung gibt den gemeinsamen, rechtsverbindlichen Rahmen für digitale Identität vor. Die Wallet ermöglicht es, jederzeit selbstbestimmt über die eigenen Daten zu verfügen. Die Bundesregierung trifft Maßnahmen, um Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen. Mit der EUDI-Wallet steht erstmalig ein elektronisches Identifizierungsmittel für das Sicherheitsniveau „hoch“ auf mobilen Endgeräten zur Verfügung.

Welche weiteren Erleichterungen bringt das Digitale Identitätengesetz?

Im Sinne des Rückbaus von Bürokratie sollen Personen, die ihren Personalausweis zuletzt im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt haben, diesen unbegrenzt weiterverwenden können. Hintergrund ist, dass mit steigendem Lebensalter die Situationen zurückgehen, in denen der Ausweis aktiv benötigt wird. Die Neubeantragung kann im hohen Alter gleichzeitig als sehr aufwändig empfunden werden. Die Neuregelung soll Behördengänge reduzieren, wodurch Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung gleichermaßen entlastet werden. 

Außerdem soll durch eine Änderung des Passgesetzes die Notwendigkeit entfallen, nach einem Umzug den Wohnort im Reisepass zu aktualisieren. Eine Aktualisierung soll zwar weiterhin möglich, aber nicht mehr verpflichtend sein. So können Präsenztermine in Bürgerämtern vermieden werden.

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Digitale Identitätengesetz bringt die Bundesregierung konkrete Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger auf den Weg. Die Neuregelungen sind Teil der föderalen Modernisierungsagenda mit mehr als 200 konkreten Maßnahmen für weniger Bürokratie, beschleunigte Verfahren und effizientere staatliche Strukturen.