Gegen Bürokratie-Burnout: Verwaltung soll effizienter werden

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Sonderbericht Bürokratieabbau im Kabinett Gegen Bürokratie-Burnout: Verwaltung soll effizienter werden

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen ebenso wie die Verwaltung sollen von überflüssiger Bürokratie befreit werden. Verwaltungsabläufe werden künftig einfacher und schneller. Wie das geht zeigt der Sonderbericht der Bundesregierung „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“.  

3 Min. Lesedauer

Ein Mann steht mit einem Tablet vor einem Auto und beantragt online die Zulassung für den Wagen.

Die Online-KfZ-Zulassung ist ein gutes Beispiel für den Bürokratieabbau in der Verwaltung.

Foto: Sebastian Bolesch

Was haben die Zulassung eines Autos, die Ausstellung eines Kinderreisepasses und die Genehmigung eines Windrads gemeinsam? All diese Dinge kosten Betroffene Zeit – zum Beispiel auf dem Bürgeramt. Ganz ohne administrativen Aufwand geht es zwar nicht, damit alles seine Richtigkeit hat und das Geburtsdatum und der Name eines Kindes im Passdokument richtig vermerkt sind. Aber einiges an solchen Verwaltungsprozessen lässt sich eben doch vereinfachen.

So wird der Kinderreisepass künftig durch einen regulären Reisepass ersetzt. Damit entfällt die jährliche Verlängerung oder Neuausstellung und ein Behördentermin ist nur noch alle sechs Jahre notwendig. Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung im September 2023 ist es möglich, dass Autobesitzer online ihr Auto anmelden können  und sich den Gang zur Zulassungsstelle sparen. Windräder sollen in Zukunft schneller gebaut werden können , indem bundeseinheitliche Standards eingeführt werden und der Genehmigungsprozess noch weiter digitalisiert wird.  

All diese Vorhaben sind Bestandteil des Sonderberichts der Bundesregierung „Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau“, der im Kabinett beschlossen wurde. Das dazugehörige sogenannte vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist ebenfalls in Arbeit. Da schon viele Erleichterungen auf den Weg gebracht sind und noch weitere Maßnahmen folgen werden, hat die Bundesregierung den Sonderbericht herausgegeben, um einen umfassenden Überblick zum Thema Bürokratieabbau zu geben.  

Im Zentrum stehen Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Abbau verzichtbarer Informationspflichten. Damit sollen Verwaltungsprozesse vereinfacht, beschleunigt und die Bürokratielast spürbar reduzieren werden.

Der Sonderbericht Bürokratieabbau wurde vom Bundesministerium der Justiz erarbeitet. Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte dazu: „Unsere Unternehmen leiden an einem Bürokratie-Burnout. Dagegen haben wir mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und einer europäischen Bürokratieabbauinitiative starke Maßnahmen auf den Weg gebracht. Der heute beschlossene Sonderbericht macht deutlich: Es steht noch weitaus mehr auf dem Programm. Denn Bürokratieabbau ist eine Dauer- und Querschnittsaufgabe für die gesamte Bundesregierung. Diesem Arbeitsauftrag nehmen wir uns an. Wir müssen unsere Unternehmen von ihren bürokratischen Fesseln befreien.“

Ideen und Hinweise aus der Praxis 

Wenn es um eine breite Entlastung von bürokratischen Pflichten geht, ist die Bundesregierung ganz besonders auf Hinweise aus der Wirtschaft, von Interessengruppen und aus der Bevölkerung angewiesen. Denn dort entsteht der Aufwand und genauso gute Ideen, wie man es besser machen kann. Daher hatte die Bundesregierung im Frühjahr dieses Jahres zu einem Beteiligungsprozess geladen, um Spitzenverbände aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu befragen. Die Rückmeldungen sollen in das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ einfließen.

Geschäftsstelle „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“: Um die Aktivitäten innerhalb der Bundesregierung in Sachen Bürokratieabbau zu koordinieren, gibt es die Geschäftsstelle „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“. Sie ist beim Bundesjustizministerium angesiedelt und arbeitet gemeinsam mit allen Bundesministerien daran, Gesetze praxistauglicher und nutzerorientierter zu machen.

Moderne Gesetzgebung als Ziel

Auch der sogenannte Digitalcheck für Gesetze soll dabei helfen, Bürokratie abzubauen und Verwaltung effizienter zu machen. Er wird seit Januar 2023 angewendet. Beim Digitalcheck wird geprüft, ob in einem geplanten Gesetz ein Digitalbezug besteht. Ist dies der Fall, müssen Prinzipien der digitalen Gesetzgebung eingehalten werden – also zum Beispiel beim Datenschutz. Auch für Bürgerinnen und Bürger soll es so einfacher werden: Liegen Daten bereits vor, sollen sie nicht noch einmal abgefragt werden. Das betrifft beispielsweise die Auszahlung von Familienleistungen.

Europäische Zusammenarbeit stärken

Die Bundesregierung beabsichtigt auch auf europäischer Ebene eine verstärkte Zusammenarbeit. Gemeinsam mit europäischen Partnern, insbesondere der französischen Regierung, soll eine Initiative zur Bürokratieentlastung, besseren Rechtsetzung und modernen Verwaltung in Europa ins Leben gerufen werden. Im Rahmen einer Konsultation wurden zu diesem Zweck bereits bürokratische Hindernisse auf EU-Ebene im Bereich der ökologischen Transformation identifiziert.

Von Brüssel, über deutsche Unternehmen bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern – mit diesem ganzheitlichen Ansatz setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für eine effizientere und modernere Verwaltung, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft gerecht wird.