Vergabeverfahren vereinfachen und anwenderfreundlicher gestalten, bürokratischen Aufwand verringern und kommunale Handlungsspielräume sichern. Bundestag und Bundesrat heben jetzt einer entsprechenden Gesetzesinitiative der Bundesregierung zugestimmt.
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Das Gesetz setzt wesentliche Regelungen der drei neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht um. Es betrifft:
Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarktes weiter zu entwickeln und innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen. Diese Richtlinien sind bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen.
Die Umsetzung der Richtlinien erfolgt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie dient als Anlass, den bisherigen Vierten Teil des GWB umfassend zu überarbeiten und neu zu strukturieren. Im Wesentlichen sieht das Gesetz vor,