Bericht: Gesetz hat Schutz für Paketboten verbessert

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Im Kabinett Bericht: Gesetz hat Schutz für Paketboten verbessert

Seit dem 23. November 2019 gilt das Paketboten-Schutz-Gesetz. Es stellt sicher, dass Unternehmen in der Paketbranche für ihre Subunternehmer haften, sollten diese die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt zahlen. Ein Bericht der Bundesregierung zeigt: Das Gesetz wirkt.

2 Min. Lesedauer

Ein Bote stellt Pakete zu.

Paketbote bei der Zustellung: Die Nachunternehmerhaftung hat sich bewährt.

Foto: imago images / Ralph Peters

Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Ein Bericht der Bundesregierung zeigt, dass das Paketboten-Schutz-Gesetz Wirkung zeigt.

Seit Jahren wächst der Online-Handel – und damit auch die Bedeutung der Paketbranche. Aufgrund der hohen Auslastung sind die Paketdienste mittlerweile dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dabei kommt es unter anderem zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug – zulasten der Beschäftigten.

Gesetz soll korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen

Um diesen Missständen zu begegnen, trat bereits 2019 das Paketboten-Schutz-Gesetz in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die sogenannte Nachunternehmerhaftung (auch Generalunternehmerhaftung) auf die Paketbranche ausgeweitet. Seit Jahren gilt sie bereits in der Fleischwirtschaft und der Baubranche. Das heißt: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab, und sind sie nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, steht der Hauptunternehmer ein. Ein weiteres Ziel war: Die ehrlichen Unternehmen sollten vor unfairem Wettbewerb geschützt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass Hauptunternehmer ihre Subunternehmer sorgfältig auswählen. Können sie für Versäumnisse ihrer Nachunternehmer haftbar gemacht werden, wächst ihr Interesse daran, dass diese die Sozialversicherungsleistungen korrekt abführen. Mit dem Gesetz schützt die Bundesregierung die schwächsten Glieder der Kette – die Menschen in der Paketzustellung.

Generalunternehmer können sich von der Haftung befreien. Sie können von den Nachunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen fordern. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen sie aus und bescheinigen damit, dass ein Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat. Im Falle eines Verstoßes ist der Generalunternehmer dann von der Haftung befreit.

Bericht wertet Umsetzung des Gesetzes aus

Das Bundeskabinett hat nun einen Bericht beschlossen, der Erkenntnisse darüber liefert, wie die gesetzlichen Regelungen seit ihrem Inkraftreten am 23. November 2019 bis zum 30. Juni 2023 umgesetzt wurden. Besonders beschäftigt er sich mit der Frage: Inwieweit hat das Gesetz einen positiven Einfluss auf die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und die Zahlungsmoral der Subunternehmen in der Branche? 

Offiziell heißt der Bericht, den das Bundeskabinett nach § 28e Absatz 3h Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) beschlossen hat: „Bericht über die Wirksamkeit und Reichweite der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig sind“.

Fazit: Positive Entwicklung in der Paketbranche

Der Bericht zeigt, dass die Einführung der Generalunternehmerhaftung in der Paketbranche eine positive Wirkung hat: Um eine eigene Haftung für die Beitragsschulden ihrer Subunternehmer zu vermeiden, sind große Paketdienstleister dazu angehalten, diese Subunternehmer sorgfältiger auszuwählen. Folglich stieg der Anteil der regulär sozialversichert Beschäftigten in der Paketbranche. Auch Phänomene wie Scheinselbstständigkeit wurden zurückgedrängt.