Kindergeld und Kinderzuschlag steigen

Entlastung für Steuerzahler Kindergeld und Kinderzuschlag steigen

Steuerzahlern bleibt ab dem kommenden Jahr mehr Netto vom Brutto. Kindergeld, Kinderzuschlag und Steuerfreibeträge werden angehoben, die kalte Progression eingedämmt. Der Bundesrat hat die nötigen Regelungen gebilligt.

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Kita-Kinder beim Spaziergang mit zwei Erwachsenen

Kindergeld und Kinderzuschlag sollen 2017 steigen.

Foto: Judith Affolter

Die Bundesregierung will Steuerzahler um 6,3 Milliarden Euro jährlich entlasten. Mehr als zwei Milliarden Euro Entlastungen wirken bereits ab dem kommenden Jahr. Ab 2018 soll dieser Betrag dann auf mehr als sechs Milliarden Euro ansteigen.

Familien sollen entlastet werden

Familien und Menschen mit geringem Einkommen profitieren von den Regelungen besonders: Für Geringverdiener wird der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich angehoben. Auch das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren - um jeweils zwei Euro.

Als Folgerung aus dem Existenzminimumbericht erhöht die Bundesregierung zudem die steuerlichen Freibeträge für Erwachsene und Kinder.

Das Wichtigste in Zahlen:

aktuell
in Euro
ab 2017
in Euro
ab 2018
in Euro
Grundfreibetrag
und
Unterhaltshöchstbetrag
8.6528.8209.000
Kinderfreibetrag4.6084.7164.788
Kindergeld
1. und 2. Kind
3. Kind
4. Kind und weitere

190
196
221

192
198
223

194
200
225
Kinderzuschlagmax. 160max. 170 max. 170

Spielräume für mittlere Einkommen

Um die sogenannte kalte Progression auszugleichen, wird der gesamte Steuertarif an die Inflationsrate angepasst. Das kommt allen Steuerzahlern zugute. Der Abbau der kalten Progression - ein Ziel des Koalitionsvertrages - ist möglich, weil die geschätzten Steuereinnahmen den nötigen Spielraum bieten.

Nach aktuellen Prognosen rechnet der Bund in diesem Jahr mit Steuereinnahmen von 290,1 Milliarden Euro. Das sind zwei Milliarden Euro mehr als bei der Steuerschätzung im November. Grund dafür ist die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.