Höhere Renten ab Juli

Altersbezüge Höhere Renten ab Juli

Mehr Geld für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Ab dem 1. Juli 2015 steigen die Zahlungen aus der Rentenkasse in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent, in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent. Der Bundesrat gab für die Rentenerhöhung grünes Licht.

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Rentner beim Einkauf

Gute Nachrichten für Rentner in den neuen Bundesländern - die Rentenangleichung kommt voran.

Foto: Ute Grabowsky/photothek.net

Zum 1. Juli 2015 beträgt der neue Rentenwert - in Euro für einen Entgeltpunkt - in den alten Ländern 29,21 Euro. Bisher stand er bei 28,61 Euro. Für die neuen Länder steigt dieser Wert von 26,39 Euro auf 27,05 Euro.

Der Osten holt weiter auf

Ost- und Westrente gleichen sich damit weiter an. Der aktuelle Rentenwert klettert in den neuen Ländern von 92,2 Prozent auf 92,6 Prozent des Westwerts.

Wie funktioniert die Rentenanpassung genau?

Die Anpassung hängt von einigen Faktoren ab: Der wichtigste ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr. Die Lohnentwicklung ist deshalb entscheidend, weil die Renten aus den Beiträgen der Beschäftigten bezahlt werden. Steigen also Löhne und Gehälter, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die Renten. Steigen die Löhne und Gehälter nicht, sind auch keine Rentenerhöhungen zu erwarten. Das bedeutet für die Renten zum 1. Juli 2015: Da Löhne und Gehälter 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 2,08 Prozent in den alten Bundesländern und um 2,50 Prozent in den neuen Bundesländern gestiegen sind, steigen die Renten: um 2,1 Prozent im Westen und um 2,5 Prozent im Osten.

Nachhaltigkeit und Beitragssatz

Ein weiterer wichtiger Faktor für die Rentenanpassung ist der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor. Er berücksichtigt das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern. In diesem Jahr erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor die Anpassung leicht um 0,01 Prozent. Außerdem fließt die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung ein. In diesem Jahr wirkt sich dieser Faktor aber nicht aus, weil es 2014 keine Beitragssatzänderung gegenüber 2013 gab.

Alterssicherung der Landwirte

Auch der allgemeine Rentenwert (West und Ost) in der Alterssicherung der Landwirte verändert sich zum 1. Juli 2015 in dem Maße wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Daneben wird die Anpassung der aktuellen Rentenwerte noch auf die laufenden Geldleistungen und das Pflegegeld der Unfallversicherung übertragen.

Höhere Versorgungsbezüge

Zum 1. Juli 2015 werden sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern die Versorgungsbezüge um 2,10 Prozent erhöht. Rund 184.000 Berechtigte erhalten mehr Geld. Das sind vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. Der bewährte Verbund zwischen Kriegsopferversorgung und gesetzlicher Rentenversicherung stellt sicher, dass auch die Versorgungsberechtigten an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben.

Rentenanpassung zum 1. Juli
Der 1. Juli ist in Sachen Rente ein wichtiger Tag. Das geht zurück auf das Jahr 1957. Damals gab es eine Rentenreform, mit der sich die gesetzliche Rentenversicherung völlig neu aufstellte. Mit dem Reformgesetz wurden die Renten an die Entwicklung von Bruttolöhnen und –gehältern gekoppelt. Die Rentnerinnen und Rentner nehmen dadurch an der wirtschaftlichen Entwicklung teil. So ist es bis heute.