Gewinnverschiebungen unterbinden

Internationales Steuerrecht Gewinnverschiebungen unterbinden

Internationale Konzerne verschieben ihre Gewinne gerne dorthin, wo die Steuern am niedrigsten sind. Damit soll künftig Schluss sein. Die Bundesregierung will schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen zurückdrängen. Dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat nun zugestimmt.

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Euro-Geldscheine mit schwarz-rot-goldener Kordel.

Nicht jeder in Deutschland umgesetzte Euro wird auch hierzulande versteuert.

Foto: Thomas Imo/photothek.net

In der Bevölkerung und bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen sorgt es für Unmut: Während lokale Unternehmen vor Ort versteuern, können internationale Konzerne ihre Gewinne in einem anderen Land verbuchen. Legal, aber unfair. Der Grund: Die Steuersysteme der einzelnen Länder sind sehr unterschiedlich und bislang wenig aufeinander abgestimmt.

Grenzüberschreitende Geschäfte im Visier

Internationale Konzerne nutzen diese Unterschiede und verschieben ihre Gewinne gerne dorthin, wo die Steuern am niedrigsten sind. Umgekehrt machen sie ihre Ausgaben und Kosten möglichst dort geltend, wo die Steuern hoch sind. Das schmälert das deutsche Steueraufkommen und verzerrt den Wettbewerb.

Gemeint sind Unternehmen mit Niederlassungen in verschiedenen Staaten, die untereinander und über Ländergrenzen hinweg Geschäfte tätigen. Künftig müssen sie für alle Transaktionen dieselben Preise berechnen, die sie auch von einer Fremdfirma verlangen würden.

Transparenz und Informationsaustausch

Zudem sind bisher die Zahlungsflüsse innerhalb internationaler Konzerne von außen nicht sichtbar. Das erleichtert die Steuervermeidung. In Zukunft können die Finanzverwaltungen die Finanzströme einsehen und überprüfen. Ihre Arbeit wird durch einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Durch ihn erhalten alle Staaten verlässlich und regelmäßig Kenntnisse über das Verwaltungshandeln der anderen.

Zusammenarbeit ist wichtig

Nur gemeinsam können Gewinnverschiebungen unterbunden werden. International abgestimmte Verfahren und Standards sind erforderlich. Die Bundesregierung setzt Empfehlungen der G20 Staaten und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in nationales Recht um. Der Gesetzentwurf ist ein Baustein gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung international tätiger Unternehmen (Base Erosion and Profit Shifting, kurz BEPS).