Erstmals Mindestlohn in der Fleischindustrie

Kabinett verabschiedet Verordnung Erstmals Mindestlohn in der Fleischindustrie

Ab dem 1. August gibt es erstmals bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft einen Mindestlohn. Er gilt auch für Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind. Das Bundeskabinett hat die Verordnung des Arbeitsministeriums verabschiedet.

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Der Fleischer-Mindestlohn beträgt ab dem 1. August 2014 bundesweit 7,75 Euro. Er steigt in vier Stufen auf 8,75 Euro bis Dezember 2016.

Mindeststundenlohn
ab 01.08.20147,75 Euro
ab 01.12.20148,00 Euro
ab 01.10.20158,60 Euro
ab 01.12.2016 bis 31.12.20178,75 Euro

In der Fleischindustrie sind in Deutschland etwa 81.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Der Mindestlohn gilt nun auch für diejenigen, die in Betrieben arbeiten, die nicht tariflich gebunden sind.

Die Tarifparteien hatten sich Mitte Januar erstmals auf den Abschluss eines gestuften Mindestlohnes geeinigt.

Die Fleischwirtschaft hatte bisher kaum Tarifstrukturen. Beispielsweise existierte bis Ende 2013 kein regionaler oder bundesweiter Flächentarifvertrag. In den großen Schlachtereien sind die körperlichen Belastungen oft hoch. Viele der Beschäftigten werden von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland vorübergehend nach Deutschland entsendet.

14 Branchen mit bundesweiten Mindestlöhnen

Die Fleischwirtschaft wurde zum 31.Mai 2014 als neunte Branche in den Katalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen. Damit kann der Anfang 2014 geschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche erstreckt werden.

Ab August sind in 14 Branchen mit rund vier Millionen Beschäftigten Mindestlöhne bundesweit festgeschrieben. Die Tarifpartner haben sie ausgehandelt. Die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt.

Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015

Ab dem 1. Januar 2015 gilt flächendeckend für alle Branchen der gesetzliche Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Bis Ende 2016 sind auch Mindestlöhne unter 8,50 Euro erlaubt - doch nur da, wo allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifverträge gelten. Spätestens 2017 muss auch in diesen Branchen mindestens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden.
Ab Januar 2018 gilt der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung.

Fairer Wettbewerb in Deutschland und Europa

Der Mindestlohn für die Fleischbranche wird auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Das trägt zu einem fairen Wettbewerb innerhalb Deutschlands und Europas bei.