Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)

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Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) stärkt die äußere Handlungsfähigkeit der Europäischen Union (EU). Sie ist Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Diese erhält durch die GSVP zusätzlichen Rückhalt und Profil.

Sie ist in den Artikeln 42 bis 46 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) geregelt. Die Aufgaben des Bündnisses sind im Einzelnen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich friedensschaffender Maßnahmen. 

Es handelt sich dabei um die so genannten Petersberg-Aufgaben. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden diese erweitert. Sie enthalten nun auch die Bekämpfung des Terrorismus. Zudem haben die Mitgliedstaaten ihre gegenseitige Solidarität erklärt: im Falle eines Angriffs auf das Territorium eines Mitgliedstaats verpflichten sich die anderen Mitgliedstaaten zu Hilfe und Unterstützung. Die gemeinsame Verteidigungspolitik könnte zu einer gemeinsamen Verteidigung der EU führen. Dies müsste der Europäische Rat einstimmig beschließen und die Mitgliedstaaten einen entsprechenden Beschluss annehmen und ratifizieren. Die GSVP berührt jedoch nicht den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Mitgliedstaaten. 

Militärische Fähigkeiten

Die EU verfügt über keine eigenen militärischen Kräfte. Ähnlich wie andere internationale Organisationen ist die EU daher auf die militärische Ausstattung ihrer Mitgliedstaaten angewiesen.

Ob diese ihre Armeen in einen Kampfeinsatz entsenden, richtet sich nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht. In Deutschland ist hierfür ein Beschluss des Bundestags notwendig.

Das Gesamtziel der EU im Bereich der militärischen Fähigkeiten sieht vor, innerhalb von 60 Tagen bis zu 60.000 Soldaten für einen Einsatz von mindestens einem Jahr verlegen zu können (European Headline Goal). Außerdem wurden so genannte Battlegroups eingerichtet. Dabei handelt es sich um Gruppen von ungefähr 1500 Soldaten, die innerhalb von 10 bis 15 Tagen nach einem Ratsbeschluss einsatzfähig sind.

Zivile Aspekte

Außerdem engagiert sich die Union in zivilen Aspekten der Krisenbewältigung. Dies ist  Ausdruck des Gesamtkonzepts der Union, im Bereich der Krisenbewältigung das Spektrum an zivilen Instrumenten weiter auszubauen. Dazu gehören: 

  • Polizeimissionen, 
  • Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, 
  • Stärkung der Zivilverwaltung und 
  • Katastrophenschutz.

Die Mitgliedstaaten leisten ihre Beiträge zur Erfüllung dieser Ziele. Deutschland trägt mit bis zu 900 Polizisten zu dem Ziel einer Gesamtzahl von 5.000 Polizisten für internationale Missionen bei.

Akteure

In der GSVP nehmen der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs (ER) und der Rat für Auswärtige Angelegenheiten die zentralen Positionen ein. Der ER formuliert die Leitlinien, auf deren Grundlage der Rat für Auswärtige Angelegenheiten Beschlüsse fasst. Demgegenüber haben Kommission und Europäisches Parlament kaum Mitspracherechte und die Mitgliedstaaten behalten großen Einfluss.

Der Hohe Vertreter leitet die GESP genauso wie die GASP (Artikel 18 EUV). Er trägt dem Rat seine Vorschläge vor und führt sie aus. Er ist gleichzeitig Vizepräsident der EU-Kommission und vertritt gemeinsam mit dem EU-Ratspräsidenten die Union nach außen.

Während in den übrigen Bereichen der GASP mittlerweile einige Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden, gilt in der GSVP weiterhin das Einstimmigkeitsprinzip. Eine Ausnahme stellt die so genannte Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) dar: Seit dem Vertrag von Lissabon können einzelne Staaten auf Grundlage einer qualifizierten Mehrheitsentscheidung des Rats für Auswärtige Angelegenheiten untereinander enger zusammenarbeiten

Weitere Akteure

  • Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), das für die gesamte GASP zuständig ist, leistet die Tagesarbeit indem es zum Beispiel die Treffen des Rats vorbereitet.
  • Der Militärausschuss berät das PSK in militärischen Fragen. Er besteht aus den Generalstabschefs der Mitgliedsländer.
  • Der Militärstab übernimmt als Teil des Generalsekretariats des Rates für Auswärtige Angelegenheiten unter anderem die strategische Planung von Einsätzen.
  • Seit 2004 hat außerdem die Europäische Verteidigungsagentur ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit der EU-Staaten (mit Ausnahme Dänemarks) im Bereich der Rüstung und von Forschung und Technologie zu verbessern                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        
  • Da mit der GSVP nicht nur militärische sondern vor allem auch zivile Aspekte verfolgt werden, existiert mit dem Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung auch ein hierfür zuständiges Gremium.

Verhältnis zur NATO 

Die GSVP steht nicht in Konkurrenz zur NATO und soll diese nicht ersetzen, sondern ergänzen. Im Dezember 2002 wurden Dauervereinbarungen zwischen EU und NATO geschlossen. Im März 2003 schlossen beide ein Abkommen, das der EU den Rückgriff auf Mittel und Fähigkeiten der NATO ermöglicht. Damit sind die Grundlagen für eine strategische Partnerschaft zwischen EU und NATO gelegt.