Euratom

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Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) wurde 1957 gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Rom gegründet. Euratom und EWG bildeten zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) die drei Europäischen Gemeinschaften (EG). Der Kompetenzbereich von Euratom erstreckt sich auf die friedliche Nutzung der Kernenergie.

Aufgabe von Euratom ist es, in der EU die zivile Nuklearwirtschaft zu kontrollieren und die Kernforschung und -technik zu fördern. Durch Sicherheitsnormen muss sie für den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung sorgen.

Im Rahmen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist Euratom für Sicherungsmaßnahmen zuständig und gibt über Europa hinaus technische Hilfe für Entwicklungsländer.

Am 1. Juli 1967 wurden die Organe der Euratom, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zur EG verschmolzen. Im Gegensatz zum EG-Vertrag hat der Euratom-Vertrag nie große Änderungen erfahren und ist nach wie vor in Kraft. Die Europäische Atomgemeinschaft hat nicht mit der Europäischen Union fusioniert und bewahrt somit ihre eigene Rechtspersönlichkeit, auch wenn beide gemeinsame Organe haben.

Weitere Informationen zu Euratom

Stand: April 2013