Einheitliche Europäische Akte (EEA)

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Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) war die erste große Reform der Gründungverträge der Europäischen Gemeinschaft. Sie trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Die Einheitliche Europäische Akte bildete die Grundlage für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes sowie für den Einstieg in die Europäische Politische Zusammenarbeit. Sie brachte außerdem wichtige institutionelle Reformen.

Binnenmarkt bis 1992

Mit der Einheitlichen Europäischen Akte wurde ein wichtiges Zieldatum für die Verwirklichung des Binnenmarktes gesetzt: Bis Ende 1992 sollten die vier Grundfreiheiten, der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr in der EU verwirklicht werden.

Um die dafür notwendige Angleichung nationaler Rechtsvorschriften (Harmonisierung) zu beschleunigen, änderte die Einheitliche Europäische Akte im Bereich des Binnenmarktes das Entscheidungsverfahren: Bis auf einige Ausnahmen (zum Beispiel beim Steuerrecht) reichen seitdem im Ministerrat für Binnenmarkt-Beschlüsse qualifizierte Mehrheiten, wo vorher die Einstimmigkeitsregel den Entscheidungsprozess erschwerte.

Der Binnenmarkt sollte nicht ohne demokratische Kontrolle verwirklicht werden. Das Europäische Parlament erhielt durch die Einheitliche Europäische Akte mehr Einfluss. Das "Verfahren der Zusammenarbeit" (Gesetzgebungsverfahren) wurde neu in die Verträge eingeführt. Bei diesem Verfahren arbeitet das Europäische Parlament im Gesetzgebungsprozess eng mit dem Rat der Europäischen Union zusammen. Außerdem erhielt das Parlament ein echtes Mitentscheidungsrecht bei Beitritten und der Assoziierung dritter Staaten.

Neue Aufgaben für Europa

Die Einheitliche Europäische Akte schaffte die vertragliche Grundlage für die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), die in der Europäischen Union in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik mündete. Die EPZ sollte ein geschlosseneres Auftreten der Gemeinschaft in der internationalen Politik ermöglichen.

Die EEA hat in vielen Bereichen die Handlungsmöglichkeiten der EG erweitert: Die Strukturpolitik, Forschung und technologische Entwicklung, die Umweltpolitik (Umwelt) sowie die Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Währungspolitik gehören dazu.