Binnenmarkt

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Seit 1968 gibt es innerhalb der Europäischen Union keine Zölle mehr, auf Einfuhren aus Drittstaaten werden gemeinsame Zollsätze angewendet (Zollunion). Am 1. Januar 1993 wurde auch das Projekt eines großen und einheitlichen Marktes im Innern der Union vollendet. Bezogen auf die Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) von über 12 Billionen Euro ist der europäische Binnenmarkt der größte einheitliche Markt der Welt.

Die Unternehmen können ihre Produkte in größeren Stückzahlen herstellen und damit Kosten senken. Das bringt nicht nur niedrigere Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Warengrenzkontrollen sind abgeschafft. Unternehmen, die ihre Leistungen in anderen EU-Staaten anbieten wollen, werden keine Hindernisse in den Weg gelegt. Der freie Kapitalverkehr ermöglicht es, Geld überall in der Union anzulegen.

Das vielleicht wichtigste Element ist die Freiheit des Personenverkehrs: Unionsbürgerinnen und -bürger (Unionsbürgerschaft) können überall in der EU reisen, leben, lernen und arbeiten (Freizügigkeit). Jeder kann sich um eine Stelle in einem anderen EU-Land bewerben und einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Niemand darf dabei aufgrund seiner Staatsbürgerschaft benachteiligt werden. Im Ausland erworbene Rechte aus der Rentenversicherung gehen nicht verloren.

Unionsbürgerinnen und -bürger können in ihrem erlernten Beruf arbeiten: Die Diplome werden gegenseitig anerkannt. Für EU-Bürger ist auch das Reisen und Einkaufen leichter geworden. Waren für den privaten Bedarf können sie überall in der EU kaufen und - ohne an der Grenze weitere Steuern zahlen zu müssen - in ihr Heimatland mitnehmen.

Der Weg zum Binnenmarkt

Bereits der EWG-Gründungsvertrag sah die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes vor. Den Durchbruch zum Binnenmarkt brachte die Einheitliche Europäische Akte, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Darin einigten sich die Mitgliedsländer der Gemeinschaft nicht nur darauf, die Warenkontrollen an den Binnengrenzen endlich abzuschaffen, sondern auch vier Grundfreiheiten, nämlich den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, zu verwirklichen.

Den wichtigsten Impuls gaben die Staats- und Regierungschefs der EU aber dadurch, dass sie sich auf ein festes Eckdatum für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes einigten: den 31. Dezember 1992.  Fast 300 Rechtsakte mussten Schritt für Schritt beschlossen und in vielen Fällen in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verwirklichung des Binnenmarktes war und ist also nicht ein "gesetzgeberischer Urknall", sondern ein kontinuierlicher Prozess, der bis heute nicht vollständig abgeschlossen ist.

Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes

Freier Verkehr von Waren

Das sichtbarste Zeichen für den Start des Binnenmarktes war der Wegfall der Warengrenzkontrollen. Die Verwirklichung des freien Warenverkehrs war eine große Herausforderung: Unterschiedliche nationale Normen und Vorschriften, sogenannte "nicht-tarifäre Handelshemmnisse", behinderten den Warenverkehr - in manchen Fällen nicht weniger stark als viele Jahre zuvor Zölle, Quoten oder Einfuhrkontingente. Gemeinsame Regeln für Qualität und Beschaffenheit vieler Produkte mussten gefunden werden (Harmonisierung). Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher stand dabei immer im Vordergrund.

Für einen europaweiten Markt war auch die Angleichung der Mehrwertsteuersätze ein wichtiger Schritt. Die EU- Finanzminister einigten sich auf einen Mindestsatz von 15 Prozent (für den Normalsatz). Die meisten EU-Staaten haben höhere Mehrwertsteuersätze.  Die Kontrollen bei der gewerblichen Wareneinfuhr wurden durch ein Meldesystem von der Grenze in die Betriebe verlagert.

Freier Verkehr von Personen

Unionsbürgerinnen und -bürger  können überall in der EU frei reisen, leben, lernen und arbeiten. Jeder kann sich um eine Stelle in einem anderen EU-Land bewerben und einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Niemand darf dabei aufgrund seiner Staatsbürgerschaft benachteiligt werden. Im Ausland erworbene Rechte aus der Rentenversicherung gehen nicht verloren.

Unionsbürgerinnen und -bürger können in ihrem erlernten Beruf arbeiten: Die Diplome werden gegenseitig anerkannt. Für EU-Bürger ist auch das Reisen und Einkaufen leichter geworden. Waren für den privaten Bedarf können sie überall in der EU kaufen und - ohne an der Grenze weitere Steuern zahlen zu müssen - in ihr Heimatland mitnehmen.

Freier Verkehr von Dienstleistungen

Wenn Deutsche zu Hause eine britische Versicherung abschließen, Franzosen ein Konto bei einer spanischen Bank eröffnen oder Griechen sich von einem italienischen Architekten beraten lassen, dann profitieren sie vom freien Dienstleistungsverkehr. Architekten, Gutachter,  Softwarefirmen, Werbeagenturen: Sie alle können ihre Dienstleistungen innerhalb der Binnengrenzen der EU anbieten. Jeder soll die Möglichkeit haben, sich aus einem europaweiten Angebot das für ihn günstigste herauszusuchen.

Ausländische Versicherer dürfen ihre Policen in Deutschland verkaufen, ohne hierzulande eine Tochtergesellschaft gründen zu müssen. Das belebt den Wettbewerb und sorgt für günstigere Prämien. Eine Vorabkontrolle des Kleingedruckten durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gibt es dann nicht mehr. Ebenso wie die Banken werden Versicherungen von den Aufsichtsbehörden am Unternehmenssitz kontrolliert.

Mit der  Dienstleistungsrichtlinie ist ein weiterer Schritt zur Verwirklichung des Binnenmarktes getan worden. Sie erweitert bis auf bestimmte Ausnahmen die Freiheit der Dienstleistung auf zahlreiche Wirtschaftsbereiche z.B. im Handwerk. Gleichzeitig sorgt sie aber dafür, dass es nicht zu Lohndumping und Abbau von sozialen Standards kommt, indem für die Löhne nicht die Regeln des Herkunftslandes eines Dienstleisters gelten sondern die des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

Freier Kapitalverkehr

Mit der Liberalisierung entfielen die Beschränkungen im Zahlungsverkehr und alle Mengenbegrenzungen bei der Ein- und Ausfuhr von Währungen. Devisenkontrollen gehören der Vergangenheit an. Kapital kann ungehindert fließen und die europäischen Bürger und Unternehmen haben freien Zugang zu den Finanzdienstleistungen in allen Mitgliedstaaten. Steuerhinterziehung und Geldwäsche müssen daher auch mit entsprechenden Vorschriften gemeinsam bekämpft werden.

Das Angebot an Finanzdienstleistungen ist im Binnenmarkt vielfältiger und zum Teil auch preisgünstiger geworden. Banken, die in einem Mitgliedsland der EU zugelassen sind, dürfen ihre Leistungen überall in der EU anbieten. Sie müssen nicht in jedem EU-Land eine neue Zulassung beantragen, sondern unterliegen vielmehr weiter der Kontrolle in ihrem Heimatland. Zum Schutz des Sparers ist die Bankenaufsicht europaweit harmonisiert worden.

Eine Richtlinie sichert Sparern und Investoren Schutz bei Zahlungsunfähigkeit grenzüberschreitend arbeitender Banken. Seit 2003 gelten für Überweisungen in den Euro-Raum die gleichen Gebühren wie für Inlandsüberweisungen.

Stand: August 2015