Zölle abschaffen - gegen Protektionismus

EU-Japan Freihandelsabkommen Zölle abschaffen - gegen Protektionismus

Mitten im Handelsstreit mit den USA hat die Europäische Union ein weitreichendes Freihandelsabkommen mit Japan unterzeichnet. Damit setzen die Vertragspartner ein politisches Statement gegen Abschottung und Handelskriegspolitik. Der Export von Waren und Dienstleistungen könnte um 24 Prozent wachsen.

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Grafik zum JEFTA-Abkommen

Mit dem neuen Freihandelsabkommen entfallen nahezu alle Zölle von EU-Ausfuhren nach Japan.

Foto: Bundesregierung

nnCecilia Malmström, die Handelskommissarin der EU, nennt den japanisch-europäischen Vertrag das größte Freihandelsabkommen, das jemals ausgehandelt worden sei. Die offenen Märkte böten beiden Seiten riesige Gelegenheiten und stärkten die Zusammenarbeit auf vielen Ebenen.

600 Millionen Konsumenten

Die neue Freihandelszone wird mehr als 600 Millionen Konsumenten umfassen. Zölle zwischen Japan und der EU werden weitgehend abgeschafft. Europas Exporte werden damit um eine Milliarde Euro billiger – pro Jahr.

Japan ist der zweitwichtigste Handelspartner der EU in Asien. 2017 betrug das Handelsvolumen zwischen der EU und Japan 129,1 Mrd. Euro. Deutschland exportierte 2017 nach Japan Waren im Wert von ca. 19,5 Mrd. Euro. Umgekehrt wurden Waren im Wert von 22,9 Mrd. Euro aus dem Land importiert.

Beträchtlicher Wachstumsschub erwartet

Mehr als 200 geschützte, europäische Herkunftsbezeichnungen gelten zukünftig auch in Japan. Parmaschinken, Feta-Käse oder Thüringer Leberwurst dürfen auch in Japan nur noch verkauft werden, wenn sie wirklich aus Parma, Griechenland oder Thüringen kommen. Für die europäische Wirtschaft erwartet die EU-Kommission einen beträchtlichen Wachstumsschub von 24 Prozent.

Daseinsvorsorge bleibt gesichert

Die Befürchtungen der Globalisierungsgegner, der Vertrag verletze europäische Verbraucherrechte, treffen nicht zu. Das europäische Vorsorgeprinzip, durch das Produkte schon beim Verdacht, schädlich zu sein, vom Markt genommen werden können, bleibt bestehen. Alle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, zum Verbraucherschutz und zum Umweltschutz können weiterhin ergriffen werden. So kann auch die Daseinsvorsorge bei der öffentlichen Hand bleiben: Beim Kauf von Wasserwerken wird keine Regierung zur Privatisierung gezwungen. Das Vorrecht der Behörden, öffentliche Dienstleistungen in der öffentlichen Hand zu belassen, bleibt erhalten.

EU-Parlament muss zustimmen

Nach der Unterzeichnung des Abkommens in Tokyo muss noch das Europaparlament zustimmen. Das EU-Japan Wirtschaftspartnerschaftsabkommen fällt in den ausschließlichen Kompetenzbereich der EU ("EU-only"). Es beinhaltet keine Bestimmungen über Investitionsschutz und ist damit ein reiner Handelsvertrag. Die Parlamente der Mitgliedstaaten sind - anders als bei Ceta - außen vor. Ziel ist das Inkrafttreten des Abkommens bis spätestens 2019.