Bundesweite Erhebungen
Wer kein Obdach hat und in Notunterkünften lebt oder bei Verwandten unterkommen muss, gilt als wohnungslos. Obwohl Wohnungslosigkeit eine besonders belastende Form der Armut und der sozialen Ausgrenzung ist, werden bislang keine bundesweiten Zahlen erhoben. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung gebilligt.
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Die Bundesregierung hat erstmals eine bundesweite Datenerhebung über Ausmaß und Struktur der Wohnungslosigkeit in Deutschland auf den Weg gebracht.
Mit Hilfe der Erkenntnisse will sie sozialpolitische Maßnahmen zielgenauer gestalten und Länder und Kommunen dabei unterstützen, Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Die Daten werden darüber hinaus dazu beitragen, die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung zu verbessern.
Zentrale Statistik gibt Auskunft
Ab 2022 wird eine zentrale Statistik Auskunft über wohnungslose Menschen geben, die in Gemeinschafts- oder Notunterkünften untergebracht sind. Das Statistische Bundesamt wird die Daten jährlich zum 31. Januar erheben.
Eine zweite Gruppe Wohnungsloser ist statistisch jedoch kaum zu erfassen. Menschen etwa, die vorübergehend bei Verwandten oder Freunden unterkommen, auf der Straße oder als Selbstzahler in Billigpensionen leben. Für diese Formen der Wohnungslosigkeit führt die Bundesregierung eine ergänzende Wohnungslosenberichterstattung ein.
Der Wohnungslosenbericht wird künftig alle zwei Jahre veröffentlicht, erstmals im Jahr 2022. Zunächst werden Wissenschaft und Fachverbände die Erhebung erarbeiten, denn gerade in den ersten Jahren der Berichterstattung wird man sich auf Forschungsergebnisse stützen müssen. Geprüft werden soll auch, wie die Berichterstattung auf möglichst viele Formen von Wohnungslosigkeit ausgeweitet werden kann.