Aktionsprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums
Die Umsetzung des 18-Punkte-Arbeitsplans zur Stärkung des Windkraftausbaus an Land macht gute Fortschritte. Fast drei Viertel der aufgeführten Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder weit fortgeschritten.
1 Min. Lesedauer
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte Übersicht zum "Aktionsprogramm zur Stärkung der Windenergie an Land" zeigt auf, dass inzwischen sechs Maßnahmen vollständig umgesetzt sind und drei Maßnahmen sich in der Umsetzung befinden. Weitere drei Maßnahmen sollen mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll voraussichtlich noch im Jahr 2020 auf den Weg gebracht werden.
Hier finden Sie eine Übersicht zum aktuellen Umsetzungsstand des 18-Punkte Maßnahmenkatalogs.
Nach einem Treffen mit Vertretern der Windbranche am 5. September 2019 hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit Umweltverbänden, Gewerkschaften und Vertretern von Bürgerinitiativen über verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmen diskutiert, die zum Windkraftausbau notwendig sind. Ergebnis war ein 18-Punkte-Maßnahmenkatalog, der den Windkraftausbau an Land stärken und vorantreiben soll.
Akzeptanz stärken, Genehmigungsverfahren beschleunigen
Das Aktionsprogramm enthält insgesamt 18 konkrete Maßnahmen und benennt auch die jeweilige Zuständigkeit bei Bund und Ländern.
Damit soll nicht nur die Akzeptanz für den Windkraftausbau erhöht und auch die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Die Maßnahmen sind wichtige Schritte, um das von der Bundesregierung angestrebte Ziel eines Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 zu erreichen.
Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern
Die vielfältigen Maßnahmen und die beteiligten Akteure belegen, dass die Stärkung der Onshore-Windenergie eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist. Beispielsweise geht es um eine technische Umsetzung, damit es künftig nicht mehr zu einem nächtlichen Dauerblinken kommt. Die Verwaltungsvorschrift "Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung" ist zum 1. Mai 2020 in Kraft getreten und gehört damit zu den sechs Maßnahmen, die bereits vollständig umgesetzt worden sind.
Andere Maßnahmen betreffen das Arten- und Naturschutzrecht. Dafür zuständig ist das Bundesumweltministerium. Das Bundeswirtschaftsministerium koordiniert wiederum die gesetzlichen Anpassungen, die wichtig sind, um den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Stromnetzausbau zu koppeln. Denn die Länder sind hierbei vor allem gefordert, wenn es um die Ausweisung von Flächen und der zügigen Durchführung der Genehmigungsverfahren geht.