Corona-Pandemie
Entgegen anders lautender Meldungen ist der Verkauf von Zeitschriften im Einzelhandel weiter zulässig.
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Die Presse in Deutschland erfüllt auch in der aktuellen gesellschaftlichen Ausnahmesituation eine zentrale Funktion, um die Versorgung der Allgemeinheit mit verlässlichen Informationen aufrecht zu erhalten.
Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben deshalb angesichts der Corona-Pandemie am 16. März 2020 unter anderem vereinbart, dass der Einzelhandel für den Zeitungsverkauf nicht geschlossen werden soll. Das gilt auch für den Verkauf von Zeitschriften.