Novelle des Verfassungsschutzgesetzes
Das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts sieht Ergänzungen im Recht der Nachrichtendienste vor, um schwere Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung besser aufzuklären. Das Gesetz ist nun in Kraft getreten.
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Ausdrückliche Zielsetzung des Gesetzes sind insbesondere Verbesserungen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus und des Rechtsterrorismus in Deutschland: Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.
Erweiterte Befugnisse
Die Nachrichtendienste erhalten erweiterte Befugnisse zur Durchführung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Diese ist insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messengerdienste erfolgt. Um Rechtsextremismus besser bekämpfen zu können, ist außerdem die erweiterte Beobachtung auch von Einzelpersonen vorgesehen - dies als Reaktion auf das Phänomen isolierter Einzeltäter - wie beispielsweise in Halle oder Hanau.
Verbesserter Informationsaustausch
Zudem wird der Informationsverbund zwischen Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst (MAD) verbessert, indem der MAD Zugriff auf das Nachrichtendienstliche Informationssystem erhält. Daneben werden Anpassungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vorgenommen, um die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung in praktischer Hinsicht zu erleichtern und zu verbessern.